Softwareprüfung
Softwareprüfungen werden von der Arbeitsgruppe in unterschiedlichen Prüftiefen – von checklistengestützter Dokumentenprüfung bis zur Quellcodeanalyse – im Rahmen von Zulassungs- und Zertifizierungsvorgängen im gesetzlichen Messwesen durchgeführt.
Die Mitarbeiter der Arbeitsgruppe haben darüber hinaus auch in anderen Bereichen als dem gesetzlichen Messwesen langjährige Erfahrung bei der analytischen Softwarequalitätssicherung (Softwareprüfung) und auf dem Gebiet der vorbeugenden Qualitätssicherung (Bewertung und Verbesserung von Softwareentwicklungsprozessen).
Andere Arbeitsgruppen in der PTB können auch selbst Softwareprüfungen durchführen. Dabei werden sie von der AG 8.51 unterstützt und beraten.