
Neue Partikelzähler für die AU
Nachricht zu Umwelt und Klima
PTB erteilt die ersten drei Baumusterprüfungen für Kfz-Abgasuntersuchungen
Die Messung der Partikelanzahlkonzentration im Diesel-Abgas fällt in Deutschland unter das Mess- und Eichgesetz. Die Messgeräte müssen hierzu spezielle Anforderungen erfüllen. Beispielsweise müssen sie manipulationssicher arbeiten, stabil und robust sein gegenüber Störungen und natürlich „richtig“ messen. Diese Anforderungen werden in Deutschland einzig von der KBS der PTB im Rahmen einer Baumusterprüfung an einem repräsentativen Gerät geprüft und dokumentiert. Dabei wird beispielsweise geprüft, ob die maximal zulässigen Fehlergrenzen eingehalten werden oder ob das Gerät schnell genug messen kann. Ebenfalls wird überprüft, ob die Geräte auch in heißer oder kalter Umgebung einwandfrei arbeiten oder ob elektromagnetische Störungen – etwa durch Handys – einen Einfluss auf den Messwert haben können.
Die wesentlichen Anforderungen an diese Partikelzähler stehen in der Mess- und Eichverordnung. Die Details zu deren Konkretisierung sind in PTB-Anforderungen festgehalten, die in den letzten Jahren unter Beteiligung aller relevanten Kreise (Vertreter zuständiger Ministerien, der Bundesanstalt für Straßenwesen, Prüforganisationen, Hersteller- und Verwenderverbände, Eichbehörden, PTB) erstellt wurden. Sie wurden im Mai 2021 veröffentlicht.
Die ersten drei Messgeräte haben alle erforderlichen Prüfungen bestanden und ihre Baumusterprüfbescheinigungen erhalten. Weitere Messgeräte sind noch in der Prüfung.
Ansprechpartnerin
Sonja Pratzler
Fachbereich 3.4
Analytische Chemie in der Gasphase
Telefon: (0531) 592-3440sonja.pratzler(at)ptb.de
Die PTB-Anforderung
PTB-Anforderung 12.16 „Partikelzähler“, Ausgabe Mai 2021, https://oar.ptb.de/resources/show/10.7795/510.20210623, (DOI 10.7795/510.20210623)