Prüfangebot:
Der Fachbereich 6.3 bietet Baumusterprüfungen für Orts- und Personendosimeter für die aktuellen gesetzlichen Strahlenschutzmessgrößen an. Orts- und Personendosimeter für Photonenstrahlung, die nach § 1 Abs. 13 MessEV verwendet werden, müssen nach § 4 Abs. 4 MessEG durch die PTB baumustergeprüft sein. Zusätzlich können Baumusterprüfungen für radioaktive Kontrollvorrichtungen zur Verlängerung der Eichgültigkeitsdauer gemäß MessEV Anlage 7 Nr. 13.1 durchgeführt werden.
Ausführliche Informationen sind in dem Merkblatt zur Baumusterprüfung von Strahlenschutzdosimetern enthalten.
Ansprechpartner:
Dr. Hayo Zutz, Tel.: 0531-592-6310
Katharina Stützer, Tel.: 0531-592-6311
Dr. Steffen Ketelhut, Tel.: 0531-592-6341
Geltende Vorschriften:
- Mess- und Eichgesetz in der derzeit gültigen Fassung
- Mess- und Eichverordnung in der derzeit gültigen Fassung
- Veröffentlichungen des Regelermittlungsausschusses
- Anforderungen an Strahlenschutzdosimeter bezüglich Software
- PTB-Anforderungen für Personen- und Ortsdosimeter als Konkretisierung der wesentlichen Anforderungen des Mess- und Eichrechts. Die Anforderungen sind für aktive und passive (integrierende) Dosimeter identisch.
Personendosimeter
PTB-Anforderungen 23.2 (gültig für Neuanträge ab 28.11.2018)
Ergänzung
Ortsdosimeter
PTB-Anforderungen 23.3 (gültig für Neuanträge ab 28.11.2018)
Ergänzung
Dokumente zur Baumusterprüfung von Personen- und Ortsdosimetern und radioaktiven Kontrollvorrichtungen:
Beauftragung einer Baumusterprüfung:
Es ist das allgemeine Auftragsformular der PTB Konformitätsbewertungsstelle (KBS) sowie eine entsprechende Anlage notwendig.
Kosten:
Für die Baumusterprüfungen gilt die Preisliste der PTB in der aktuell gültigen Fassung.
Listen der bauartzugelassenen und baumustergeprüften Dosimeter:
Weitere Informationen: