Logo der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

Metrologische Software

Arbeitsgruppe 8.51

Profil

Die Funktionalität elektronischer Messgeräte, die im Rahmen des gesetzlichen Messwesens zum Einsatz kommen, wird schon heute überwiegend über Software realisiert. Die zunehmende Verwendung eingebetteter Systeme, verschiedener Betriebssystemphilosophien und die Anbindung an Kommunikationsnetze wird den Weg ebenen um auch für diese Messgerätearten die breiten Möglichkeiten der innovationsträchtigen Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) zu nutzen. Die Bewertung dieser IKT-Komponenten und der Software anhand nationaler und internationaler Regelwerke ist eine der Querschnittsaufgaben, für die Arbeitsgruppe 8.51 im Rahmen der Konformitätsbewertung von Messgeräten innerhalb der PTB verantwortlich zeichnet.

Die Arbeitsgruppe unterstützt mit ihrer Arbeit intensiv alle Fachbereiche der PTB, die auf die Prüfung der physikalischen Eigenschaften solcher Messgeräte spezialisiert sind. Sie berät die Industrie, andere PTB-Abteilungen und die Marktaufsichtsbehörden. Sie erarbeitet Handlungshilfen zur Bewertung innovativer Technologien und bringt diese Erkenntnisse in nationale, europäische und internationale Harmonisierungs- und Normungsgremien ein. Mitarbeiter der Arbeitsgruppe sind in nationalen und internationalen Gremien, die sich mit Software im gesetzlichen Messwesen beschäftigen, vertreten.

Nach oben

Forschung/Entwicklung

Die Arbeitsgruppe befasst sich mit der Erarbeitung von Softwareanforderungen auf der Basis der europäischen Messgeräterichtlinie MID und des nationalen Mess- und Eichgesetzes (siehe Arbeitsgruppe 9.21). Darunter sind sowohl Anforderungen an die Software der Messgeräte selbst (Produktanforderungen) als auch an die Prozesse bei deren Herstellung, beim In-Verkehr-Bringen und bei der Überwachung im Betrieb (Prozessanforderungen) zu verstehen. Im Zusammenhang damit werden von der Arbeitsgruppe an die Gegebenheiten im gesetzlichen Messwesen angepasste Prüfmethoden und Prüfanweisungen für Software erarbeitet. Bei Bedarf werden die Mitarbeiter diverser anderer Fachbereiche der PTB in der Anwendung der Prüfmethoden angeleitet und geschult.

Nach oben

Dienstleistungen

Softwareprüfung

Softwareprüfungen werden von der Arbeitsgruppe in unterschiedlichen Prüftiefen – von checklistengestützter Dokumentenprüfung bis zur Quellcodeanalyse – im Rahmen von Zulassungs- und Zertifizierungsvorgängen im gesetzlichen Messwesen durchgeführt. Die Mitarbeiter der Arbeitsgruppe haben darüber hinaus auch in anderen Bereichen als dem gesetzlichen Messwesen langjährige Erfahrung bei der analytischen Software­qualitäts­sicherung (Softwareprüfung) und auf dem Gebiet der vorbeugenden Qualitätssicherung (Bewertung und Verbesserung von Software­entwicklungs­prozessen). Andere Arbeitsgruppen in der PTB können auch selbst Softwareprüfungen durchführen. Dabei werden sie von der AG 8.51 unterstützt und beraten.

Beratung der Industrie und der Marktaufsichtsbehörden

Die Arbeitsgruppe stellt Fachexperten für Audits gemäß den MID-Modulen D, G, H und H1, Begutachter für Softwaretechnik im Rahmen von Akkreditierungsverfahren der DAkkS sowie Vertreter für den DIN-Ausschuss Software- und System-Engineering.

Gremienvertretung

  • AGME AA Elektrizitätsmessung
  • WELMEC WG7
  • OIML TC5/SC2
  • DKE AK 461.0.14 Gateway und Datenübertragung 
  • DKE AK 353.0.8 Nutzerautorisierung für Ladeinfrastruktur
  • DVGW G-PK-1-5-2-1 Digitale Schnittstelle für Gasmessgeräte
  • DVGW G-PK-1-5-7 Zukunft RLM-Gas

Nach oben

Informationen

Merkblätter und Dokumente der AG 8.51

 

Weitere Dokumente

Nach oben