Profil
Die Funktionalität elektronischer Messgeräte, die im Rahmen des gesetzlichen Messwesens zum Einsatz kommen, wird schon heute überwiegend über Software realisiert. Die zunehmende Verwendung eingebetteter Systeme, verschiedener Betriebssystemphilosophien und die Anbindung an Kommunikationsnetze wird den Weg ebenen um auch für diese Messgerätearten die breiten Möglichkeiten der innovationsträchtigen Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) zu nutzen. Die Bewertung dieser IKT-Komponenten und der Software anhand nationaler und internationaler Regelwerke ist eine der Querschnittsaufgaben, für die Arbeitsgruppe 8.51 im Rahmen der Konformitätsbewertung von Messgeräten innerhalb der PTB verantwortlich zeichnet.
Die Arbeitsgruppe unterstützt mit ihrer Arbeit intensiv alle Fachbereiche der PTB, die auf die Prüfung der physikalischen Eigenschaften solcher Messgeräte spezialisiert sind. Sie berät die Industrie, andere PTB-Abteilungen und die Marktaufsichtsbehörden. Sie erarbeitet Handlungshilfen zur Bewertung innovativer Technologien und bringt diese Erkenntnisse in nationale, europäische und internationale Harmonisierungs- und Normungsgremien ein. Mitarbeiter der Arbeitsgruppe sind in nationalen und internationalen Gremien, die sich mit Software im gesetzlichen Messwesen beschäftigen, vertreten.
Forschung/Entwicklung
Die Arbeitsgruppe befasst sich mit der Erarbeitung von Softwareanforderungen auf der Basis der europäischen Messgeräterichtlinie MID und des nationalen Mess- und Eichgesetzes (siehe Arbeitsgruppe 9.21). Darunter sind sowohl Anforderungen an die Software der Messgeräte selbst (Produktanforderungen) als auch an die Prozesse bei deren Herstellung, beim In-Verkehr-Bringen und bei der Überwachung im Betrieb (Prozessanforderungen) zu verstehen. Im Zusammenhang damit werden von der Arbeitsgruppe an die Gegebenheiten im gesetzlichen Messwesen angepasste Prüfmethoden und Prüfanweisungen für Software erarbeitet. Bei Bedarf werden die Mitarbeiter diverser anderer Fachbereiche der PTB in der Anwendung der Prüfmethoden angeleitet und geschult.
Dienstleistungen
Softwareprüfung
Softwareprüfungen werden von der Arbeitsgruppe in unterschiedlichen Prüftiefen – von checklistengestützter Dokumentenprüfung bis zur Quellcodeanalyse – im Rahmen von Zulassungs- und Zertifizierungsvorgängen im gesetzlichen Messwesen durchgeführt. Die Mitarbeiter der Arbeitsgruppe haben darüber hinaus auch in anderen Bereichen als dem gesetzlichen Messwesen langjährige Erfahrung bei der analytischen Softwarequalitätssicherung (Softwareprüfung) und auf dem Gebiet der vorbeugenden Qualitätssicherung (Bewertung und Verbesserung von Softwareentwicklungsprozessen). Andere Arbeitsgruppen in der PTB können auch selbst Softwareprüfungen durchführen. Dabei werden sie von der AG 8.51 unterstützt und beraten.
Beratung der Industrie und der Marktaufsichtsbehörden
Die Arbeitsgruppe stellt Fachexperten für Audits gemäß den MID-Modulen D, G, H und H1, Begutachter für Softwaretechnik im Rahmen von Akkreditierungsverfahren der DAkkS sowie Vertreter für den DIN-Ausschuss Software- und System-Engineering.
Gremienvertretung
- AGME AA Elektrizitätsmessung
- WELMEC WG7
- OIML TC5/SC2
- DKE AK 461.0.14 Gateway und Datenübertragung
- DKE AK 353.0.8 Nutzerautorisierung für Ladeinfrastruktur
- DVGW G-PK-1-5-2-1 Digitale Schnittstelle für Gasmessgeräte
- DVGW G-PK-1-5-7 Zukunft RLM-Gas
Informationen
Merkblätter und Dokumente der AG 8.51
- MB00: Terminologie und Glossar für Merkblätter
- MB01: Anforderungen an die Softwaredokumentation bei Konformitätsbewertungen
- MB02: Erstellung der rechtlich relevanten lauffähigen Softwaremodule
- MB03: Technische Beschreibung zur Erstellung der rechtlich relevanten lauffähigen Softwaremodule
- MB04: Risikoanalyse für Software - Handlungshilfe für Hersteller
- MB05: Konfiguration von Universal-Betriebssystemen für Messgeräte
- MB06: Anforderungen an Softwareaktualisierungen in Messgeräten und in Zusatzeinrichtungen im gesetzlichen Messwesen
- MB07: Anforderungen an Softwaretrennung in Messgeräten und in Zusatzeinrichtungen im gesetzlichen Messwesen
- MB08: Einrichtung eines Live-Mediums
- MB09: Zeitserver / Zeitserverinfrastruktur für intelligente Messsysteme
- MB10: Spezielle Anforderungen an Kryptomodule
- MB11: Konfiguration rechtlich relevanter Software für Messgeräte [Spezialfall]
Weitere Dokumente
- Merkblatt zum Antragsverfahren nach § 40 Absatz 4 MessEV
- Richtlinie 2014/32/EU vom 26. Februar 2014, ”Messgeräterichtlinie” - MID
- WELMEC 7.2: Softwareleitfaden (und andere)
- OIML D31: General requirements for software controlled measuring instruments
- Informationen zu MessEG und MessEV sind bei Arbeitsgruppe 9.21 zu finden.
- Das Merkblatt: Allgemeine Bedingungen zur Teilnahme an der „Authentifizierten Zeitsynchronisation" ist bei Arbeitsgruppe Q.42 zu finden
- Prüfanweisung und Formulare für Softwareprüfungen (Nur aus dem PTB-Netz erreichbar!)