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Herstellerüberwachung im Explosionsschutz

Arbeitsgruppe 3.64

Profil

  • Geschäftsstelle für Sek1-Ex in der Konformitätsbewertungsstelle (KBS) der PTB
  • Fertigungsüberwachung von Ex-Herstellern im Rahmen von Richtlinie 2014/34/EU (ATEX) und IECEx-System
  • Laborbegutachtungen und Witness-Prüfungen als Voraussetzung zur Anerkennung von Herstellermessungen gemäß IECEx OD 024 im Zusammenhang mit Baumusterprüfungen zur Erstellung von IECEx CoC.

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Dienstleistungen

    Fertigungsüberwachung:

     

    Die Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem für Ex-Hersteller sind in der EN ISO/IEC 80079-34 beschrieben und bilden somit die Grundlage für die Fertigungsüberwachung gemäß Richtlinie 2014/34/EU (ATEX) sowie im IECEx-System.

     

    Die Richtlinie 2014/34/EU (ATEX) verlangt für das durch den Hersteller durchzuführende Konformitätsbewertungsverfahren (Kapitel II, Artikel 8) in der Regel die Erfüllung von jeweils zwei Anhängen dieser RL.

    Neben dem Verfahren der EU-Baumusterprüfung gemäß Anhang III muss für Geräte der Gerätekategorie 1 in den meisten Fällen das Verfahren der Qualitätssicherung Produktion gemäß Anhang IV angewendet werden.

    Für Geräte der Gerätekategorie 2 kommt hauptsächlich die Verbindung mit dem Verfahren der Qualitätssicherung der Produkte gemäß Anhang VII zur Anwendung.

     

    Die Anhänge IV und VII der RL verlangen die Überwachung der qualitätssichernden Maßnahmen unter der Verantwortung der benannten Stelle. Ein Besuch der Fertigungsstätten durch eine benannte Stelle ist unbedingt erforderlich. Dieses sogenannte Ex-Audit baut bei Durchführung durch die PTB immer auf einem gültigen QM-Systemzertifikat gemäß ISO 9001 des Ex-Herstellers auf.

     

    Einheitlichkeit hinsichtlich der Umsetzung der Anhänge IV und VII der ATEX-Richtlinie wird durch die Anwendung des „GUIDELINES ON THE MANAGEMENT OF ASSESSMENT AND SURVEILLANCE PROGRAMMES FOR PRODUCT COVERED BYANNEX IV AND VII OF THE ATEX DIRECTIVE“ erreicht.

     

    Laborbegutachtungen:

     

    Im Oktober 2010 wurde das IECEx Operational Document OD 024 veröffentlicht, mit dem Ziel, die Anerkennung von Herstellermessungen im Rahmen von IECEx-Zertifikaten (CoC’s) gemäß IECEx02 zu regeln.

    Grundsätzlich unterscheidet das Dokument OD 024 zwischen zwei möglichen Prüfverfahren:

     

    1.    Witness-Prüfung eines Ex-Produktes durch einen Mitarbeiter des Herstellers, überwacht von einem Mitarbeiter oder Beauftragten des Ex-TL (PTB).

     

    2.    On-Site Prüfung eines Ex-Produktes durch einen Mitarbeiter oder Beauftragten des Ex-TL (PTB) beim Hersteller mit eigenen Prüfmitteln oder Prüfmitteln des Herstellers .

     

    Darüberhinaus gehört in diesem Zusammenhang die Durchführung von Labor-Erstbegutachtungen bzw. Folgebegutachtungen, bei denen die Eignung der Prüfeinrichtungen sowie die Kompetenz des Prüfpersonals beim Hersteller im Rahmen des geplanten Prüfumfangs bewertet werden sollen, zum Dienstleistungsangebot der AG 3.64.

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    Informationen

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