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Masse

Fachbereich 1.1

Aufgaben

Thema des Fachbereichs 1.1 "Masse" sind die Werkzeuge zur Weitergabe und Verwendung der Masseeinheiten, die Waagen. Im Handel verwendete Waagen werden schon seit der Antike "staatlich" überwacht, um Betrug zu verhindern. Heute sind sie die wohl am stärksten regulierten Messgeräte überhaupt.

Bereits seit dem 19. Jahrhundert werden Waagen in "selbsttätige" und "nicht-selbsttätige" Waagen unterschieden. Diese Unterscheidung findet sich ebenfalls in den heutigen europäischen Regelungen zu diesen Geräten. Während die selbsttätigen Waagen in der sogenannten Messgeräterichtlinie, MID (2014/32/EU) geregelt sind, gibt es für den Einsatz von nicht-selbsttätigen Waagen eine eigene Richtlinie, die NAWID (2014/31/EU). Beide Richtlinien sind im Mess- und Eichgesetz in nationales Recht übertragen worden, und legen fest, unter welchen Umständen Waagen im gesetzlich geregelten Bereich ("eichpflichtig") in Verkehr gebracht und verwendet werden dürfen.

Der Fachbereich führt Prüfungen und Konformitätsbewertungen von Waagen und Waagenmodulen im Rahmen der Aktivitäten der Konformitätsbewertungsstelle der PTB durch. Dazu gehören Prüfungen und Bewertungen im Rahmen der genannten europäischen Richtlinien, aber auch auf der Grundlage internationaler Empfehlungen (OIML) und des deutschen Mess- und Eichgesetzes. Anfragen stellen Sie bitte an Opens window for sending emailwaagen(at)ptb.de.

Um den Aufgaben im Rahmen der Konformitätsbewertung und der Beratung interessierter Kreise (Eichbehörden, Ministerien, Hersteller etc.) gerecht werden zu können, ist  der Fachbereich in entsprechenden Gremien des gesetzlichen Messwesens (z.B. WELMEC, OIML) und der nationalen und internationalen Normung aktiv.

Forschungsaktivitäten / Highlights

Digitalisierung von Konformitätsbewertungszertifikaten

 

Automatische Datenübernahme aus alten Unterlagen, Plausibilitätsprüfung der Eingaben und einfach ein bisschen weniger Papierkram: die Digitalisierung macht die Arbeit mit Konformitätsbewertungszertifikaten effizienter. Denn digitale Zertifikate werden, über den ganzen Lebenszyklus eines Produkts dauerhafter und leichter für die notwendigen Beteiligten verfügbar sein, als bisherige Papierdokumente. Damit können digitale Zertifikate den Datenaustausch aller beteiligten Stellen beschleunigen und vereinfachen. Im Rahmen der vom BMWK finanzierten "Initiative QI-Digital" werden Wege zur digitalen Transformation verschiedener Elemente der Qualitätsinfrastruktur (QI) in Deutschland untersucht und entwickelt. Im QI-Digital-Pilotprojekt Verlässliche Wasserstofftankstelle entwickeln und erproben wir unter anderem Prototypen für digitale Konformitätsbewertungszertifikate.

Nur für den Treibstoff bezahlen, den man getankt hat, und das gewohnt sicher - auch wenn aus der Zapfsäule bald vielleicht Wasserstoff statt Benzin kommt. Diese Selbstverständlichkeit basiert auf mehreren Regelungen, die Konformitätsbewertungen erfordern: unter anderem dem Mess- und Eichgesetz und der europäischen Richtlinie zum Explosionsschutz. In Zukunft könnte dafür ein gemeinsames "Digital Certificate of Conformity" erstellt und versendet werden, das beide Regelungen berücksichtigt und möglichst offen für die Anpassung an andere gesetzliche Regelungen ist. Dazu entwickeln wir an der PTB eine Datenstruktur der Zertifizierungsinformationen gemäß DIN EN ISO/IEC 17065, sowie Hilfsmittel zur Erstellung, Bearbeitung und Ansicht der Zertifikatsinformationen. Dabei sollen vorhandene digitale "Werkzeuge" so weit wie möglich genutzt werden. Die digitale Datenstruktur soll schließlich Grundlage für eine Normenentwicklung werden.

Für digitale Konformitätsbewertungszertifikate müssen die einfließenden Daten maschinenlesbar, im besten Falle sogar maschineninterpretierbar sein. Sie müssen also in einheitlichen Vorlagen strukturiert erfasst werden. Später können die so vorliegenden Daten automatisch übernommen und Plausibilitätsprüfungen schneller und einfacher durchgeführt werden. Zusätzlich sollen die Dokumente in menschenlesbarer Form den Nutzenden, wie etwa Herstellern oder Eichbehörden, bereitgestellt werden.

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