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PTB jetzt Benannte Stelle für Messgeräte

Die im Jahr 2004 veröffentlichte Europäische Messgeräterichtlinie (MID) ist seit dem 30. Oktober 2006 im Europäischen Wirtschaftsraum anzuwenden. Die PTB wurde für die Durchführung der in der MID genannten Konformitätsbewertungsverfahren vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) benannt und stellt seither entsprechende Zertifikate für Messgerätehersteller aus.

Konformitätskennzeichnung eines von der PTB im Jahr 2006 bewerteten Messgeräts.

Mit der MID werden die Anforderungen an Wasser-, Gas-, Elektrizitäts- und Wärmezähler sowie Messanlagen für Flüssigkeiten, selbsttätige Waagen, Taxameter, Maßverkörperungen, Längenmessgeräte und Abgasanalysatoren harmonisiert. Der Hersteller muss vor dem Inverkehrbringen für jedes Messgerät eine Konformitätserklärung ausstellen, nachdem ein Konformitätsbewertungsverfahren von einer Benannten Stelle durchgeführt wurde. Die Konformitätsbewertungsverfahren sind nach verschiedenen Modulen aufgebaut. Wesentliche Module sind die Baumusterprüfung (Modul B), die Anerkennung der Qualitätssicherung in der Fertigung (Modul D), die Entwurfsprüfung einschließlich Anerkennung der Qualitätssicherung in Entwicklung und Fertigung (Modul H1) sowie die Prüfung von Seriengeräten (Modul F).

Da die Umsetzung der MID ins nationale Eichrecht nicht rechtzeitig erfolgt ist, gilt die MID seit dem 30. Oktober 2006 direkt. Die PTB wurde mit der Kennnummer 0102 bereits am 11. Juli 2006 für die Module B, D und H1 für alle in der MID genannten Messgerätearten benannt. Für das Verfahren nach Modul F, das weitgehend der bisherigen Ersteichung entspricht, wurden Eichbehörden und staatlich anerkannte Prüfstellen benannt, so dass diese Aufgabe auch künftig nicht von der PTB übernommen werden muss. Eine vollständige Liste der Benannten Stellen in Europa ist in dem Internet-Informationssystem NANDO IS der Europäischen Kommission aufgeführt.

Wegen der frühzeitigen Vorbereitung der PTB auf die neuen Verfahren konnten einigen Herstellern die ersten MID-Zertifikate als EG-Baumusterprüfbescheinigung, EG-Entwurfsprüfbescheinigung oder EG-QM-Anerkennung bereits am 30. Oktober 2006 erteilt werden. Übersichten zu den von der PTB ausgestellten MID-Zertifikaten sind in den PTB-Mitteilungen und in der PTB-Datenbank MICert enthalten. Weitere Hinweise für Antragsteller sind auf der Internetseite der PTB-Zertifizierungsstelle für Messgeräte genannt.

Ansprechpartner:

Abteilung 9.22
Telefon: 0531-592-9220