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Skala eines Messgeräts

Beschlüsse

(Beschlüsse des AdKBS haben einen empfehlenden Charakter für die betroffenen Konformitätsbewertungsstellen)

11. Sitzung: 26. September 2023

Sitzungsort:

Hybrid-Veranstaltung aus der
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38116 Braunschweig


Beschluss 1/11

Um die Vereinheitlichung der Konformitätsbewertungspraxis für Taxameter und Wegstreckenzähler weiter voranzutreiben und um ggf. Positionen des AdKBS für diesen Themenbereich vorzubereiten wird ein Arbeitskreis (AK) des AdKBS „Taxameter und Wegstreckenzähler“ eingerichtet. KBS, die im AK tätig werden möchten, werden gebeten, ein Mitglied für den AK zu benennen. Herr Barth, KBS 0108, hat sich bereit erklärt, die AK-Leitung zu übernehmen. Der AK soll sich zunächst mit dem folgenden Thema befassen: Angabe des verwendeten Signals (analog/digital) auf dem Typenschild und Verbleib des Typenschildes bei Änderung des verwendeten Signals (analog/digital) sowie bei Wechsel Taxi / Mietwagen. Weitere Themen, die zukünftig bearbeitet werden sollen, werden vom AK abgestimmt und in einem Aufgabenprofil für den AdKBS zusammengestellt.

10. Sitzung: 29. September 2022

Sitzungsort:

Hybrid-Veranstaltung aus der
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Telekommunikativer Beschluss 1/2022

Der vom AdKBS-Arbeitskreis „Ausschankmaße“ erarbeitete „Leitfaden zur Konformitätsbewertung von Ausschankmaßen nach Modul A2“ (Stand 11.10.2022) soll auf den Internetseiten des AdKBS veröffentlicht werden.

Nach Veröffentlichung des Leitfadens wird der Arbeitskreis mit Dank für die geleistete Arbeit aufgelöst.


AdKBS-Arbeitskreis "Ausschankmaße":

Leitfaden zur Konformitätsbewertung von Ausschankmaßen nach Modul A2 (Stand 11.10.2022)

9. Sitzung: 30. September 2021

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Videokonferenz aus der
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Beschluss 1/9

Der AdKBS sieht keinen Bedarf, den Arbeitskreis "Taxameter/ Wegstreckensignalgeber" weiter bestehen zu lassen. Der Arbeitskreis wird mit Dank an die Mitarbeitenden aufgelöst.

8. Sitzung: 4. November 2020

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Beschluss 1/8

Der AdKBS empfiehlt sich der Aussage des WELMEC Guide 8.9 Nr. 40 anzuschließen, wonach Ausschankmaße weder zu klein noch zu empfindlich sind und daher alle erforderlichen Kennzeichnungen aufgebracht werden müssen. Gleiches wird auch für Aufschriften empfohlen.

7. Sitzung: 17. September 2019

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Beschluss 1/7

Der AdKBS empfiehlt die Präzisierung seines Beschlusses Nr. 2/5 vom 06.11.2017 wie folgt:
Sofern die Reproduzierbarkeit / Wiederholbarkeit bei der Prüfung der Füllmenge der Ausschankmaße ausgeführt als Trinkmaße gegeben ist, kann davon ausgegangen werden, dass die grundlegende Anforderung an die Empfindlichkeit erfüllt ist. In der Regel ist dafür bei der Empfindlichkeitsprüfung ein Hub von 1 mm ausreichend.

Beschluss 2/7

Der AdKBS empfiehlt bei der Prüfung von Ausschankmaßen die Benutzung eines Parallelabnehmers mit Höhenreißer und Prüfspitze als Referenzmethode zur Füllstrich-Meniskus-Einstellung.

Beschluss 3/7

Der AdKBS empfiehlt die Anwendung der mathematisch optimierten Stichprobenpläne für die Module F und F1 gemäß der Publikation: C. A. Müller „Optimal acceptance sampling for modules F and F1 of the European Measuring Instruments Directive“, J. Appl. Stat. 46 (2019), S. 2338-2356 (https://doi.org/10.1080/02664763.2019.1588235 und http://arxiv.org/abs/1901.04869); siehe auch das Merkblatt LMG M-50 vom 7.12.2018 „Stichprobenpläne für statistische Prüfungen bei der Konformitätsbewertung in Modul F und F1“ der Konformitätsbewertungsstelle beim Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht.

6. Sitzung: 13. September 2018

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Beschluss 1/6

Der AK Ausschankmaße wird gebeten, folgende Fachthemen und Fragestellungen vordringlich zu bearbeiten:

  • Umsetzung der Empfindlichkeitsanforderungen (siehe AdKBS-Beschluss Nr. 2/5 zu Empfindlichkeit) für kleinere oder bauchige Trinkmaße;
  • Empfehlung eines Referenzverfahrens zur Füllstrich-Meniskus-Einstellung (siehe AdKBSBeschluss 2/5 zu Füllstrich-Meniskus-Einstellung) insbesondere für problematische Geometrien oder undurchsichtige Ausschankmaße unter Berücksichtigung der Ergebnisse der AGME-Ringvergleiche 2017;
  • Empfehlung bezüglich der Anbringung einer Identitätskennzeichnung (Chargennummer);
  • Klärung einer BMWi-Anfrage vom 30.11.2017 zum Randabstand des Füllstrichs in Keramik-Ausschankmaßen mit "größeren Durchmessern" (WELMEC 8.9 Nr. 7.1);
  • Vorschlag für ein einheitliches und praktikables Verfahren zur Kennzeichnung sehr kleiner Ausschankmaße;
  • Vorschlag zur Optimierung bzw. Anpassung der Stichprobenpläne für das Modul F1.

Der AK wird gebeten, zusätzlich folgende Fachthemen und Fragestellungen zu bearbeiten:

  • Erstellung eines Messunsicherheitsbudgets;
  • Erarbeitung einer Vorlage für ein einheitliches und validiertes Prüfprotokoll;
  • Vorschlag eines einheitlichen Prüfverfahrens und einheitlicher Stichprobenpläne für die Konformitätsbewertung nach Modul A2.

Beschluss 2/6

Der AdKBS hält einen Zeilenumbruch innerhalb der Konformitätskennzeichnung für alle Messgeräte für konform zum Mess- und Eichrecht.

5. Sitzung: 6. November 2017

Sitzungsort:

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Beschluss 1/5

Der Arbeitskreis (AK) „Messgeräte und Zusatzeinrichtungen für die Lieferung von Elektrizität“ wird eingerichtet. KBS, die im AK tätig werden möchten, werden gebeten, ihr Mitglied für den AK zu benennen. Ggf. können die KBS dem Vorsitzenden weitere Repräsentanten ihrer Stellen als Gäste zur Mitwirkung im AK benennen. Der AK erarbeitet Empfehlungen an den AdKBS hinsichtlich eines einheitlichen Vorgehens bei der Konformitätsbewertung für folgende Messgeräte/ Zusatzeinrichtungen:

  • Kommunikationsadapter für Elektrizitätszähler,
  • Smart-Meter-Gateways,
  • Gleichstromzähler,
  • Messgeräte und Zusatzeinrichtungen im Anwendungsbereich E-Mobilität.

Beschluss 2/5 (zu Ausschankmaßen)

Empfindlichkeit:
Sofern die Reproduzierbarkeit / Wiederholbarkeit bei der Prüfung der Füllmenge der Ausschankmaße gegeben ist, kann davon ausgegangen werden, dass die grundlegende Anforderung an die Empfindlichkeit erfüllt ist. In der Regel ist dafür bei der Empfindlichkeitsprüfung ein Hub von 1 mm ausreichend.

Füllstrich-Meniskus-Einstellung:
Gemäß der OIML R 138 (2007) wird als einheitliche Vorgehensweise bezüglich der Füllstrich-Meniskus-Einstellung vereinbart, dass der tiefste Punkt des Meniskus der Flüssigkeit tangential zur oberen Kante der Füllstrichmarkierung liegt.

Beschluss 3/5

Um die Vereinheitlichung der Konformitätsbewertungspraxis für Ausschankmaße weiter voranzutreiben und um Positionen des AdKBS in diesem Bereich vorzubereiten, wird ein Arbeitskreis des AdKBS „Ausschankmaße“ eingerichtet.

Beschluss 4/5

Um die Vereinheitlichung der Konformitätsbewertungspraxis für Taxameter / Wegstreckensignalgeber weiter voranzutreiben und um Positionen des AdKBS in diesem Bereich vorzubereiten wird ein Arbeitskreis des AdKBS „Taxameter / Wegstreckensignalgeber“ eingerichtet.