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Vorträge


Datum Freitag, 14 Mai 2004
 
Uhrzeit 11:00 Uhr
Ort Kohlrausch-Bau, Hörsaal
Titel

Zur Analyse von Drogen bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Verkehr

 
Vortragender Prof. Dr. R. Aderjan, Universität Heidelberg, Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin
 
Abstract

Mit der Änderung des § 24a StVG reagierte der Gesetzgeber 1998 auf die zunehmende Gefährdung des Straßenverkehrs durch drogenkonsumierende Fahrer. Seither ist es zumindest eine mit Bußgeld und Fahrverbot belegte Ordnungswidrigkeit, wenn bei Fahrern bestimmte häufig konsumierte Drogensubstanzen in Blut nachgewiesen werden. Am Beispiel der Cannabinoide wird erneut deutlich, dass die qualitative chemisch-toxikologische Analyse stets quantitativer Natur ist. Dies führt zu speziellen Anforderungen an den massenspektroskopischen Nachweis von Drogenrückständen im Blut.

Zur Unterstützung der Verdachtsgewinnung werden von der Polizei bei Straßenverkehrskontrollen, aber auch später, bei Fahreignungsfragen und Prüfung auf Drogenabstinenz, nicht selten einfache immunologische Streifentests angewandt. Immuntests sind als Analysenprinzip nicht beweisend und reagieren selten auf nur eine Messgrösse. Damit erwachsen bei der Testanwendung mit Rechtsfolgen auch Rückführbarkeitsfragen. Sind sie qualitative oder, in bezug auf den „positiven“ Ausfall, quantitative Tests? Falls letzteres zutrifft, welche Qualitätsanforderungen sind dann zu stellen?

 




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Meldung vom 11.03.2004, PTB Pressestelle