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Grundlagen des Explosionsschutzes

Fachbereich 3.7

Aufgaben

In Deutschland, der EU und vielen anderen Ländern wird per Gesetz gefordert, Maßnahmen zur Vermeidung von Brand- und Explosionsgefahren zu ergreifen:

  1. gefährliche Mengen oder Konzentrationen von Stoffen, die zu Brand- oder Explosionsgefährdungen führen können, sind zu vermeiden,
  2. Zündquellen oder Bedingungen, die Brände oder Explosionen auslösen können, sind zu vermeiden,
  3. schädliche Auswirkungen von Bränden oder Explosionen auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen sind so weit wie möglich zu verringern.

Aufgabe des Fachbereiches und seiner Arbeitsgruppen ist es, zu allen drei Maßnahmen Grundlagen zu erarbeiten, diese weiter zu entwickeln, vorhandenes Wissen zu bewahren und für die Allgemeinheit nutzbar zu machen.

Neue Technologien, z.B. bei chemischen Prozessen oder bei der Gerätetechnik, sind oft mit zunächst ungeklärtem Gefahrenpotential hinsichtlich der Explosions- und Brandgefährdung verbunden. Um dieses zu klären und Lösungsmöglichkeiten vorzuschlagen, werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit Partnern aus der Industrie, den Hochschulen oder den Berufsgenossenschaften durchgeführt. Die erzielten wissenschaftlichen und sicherheitstechnischen Erkenntnisse werden in der Regel veröffentlicht und in geeigneter Form den nationalen, europäischen oder auch internationalen regelsetzenden Gremien übermittelt. Der Fachbereich ist durch seine Mitarbeiter in allen wichtigen Gremien vertreten, um eine korrekte und systemgerechte Umsetzung in die Praxis beratend zu begleiten.

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