Die PTB erstellt bereits seit 2002 nach der Maßgabe des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) einen Gleichstellungsplan. Dieser beschreibt für die PTB die Stellen- bzw. Arbeitssituation der weiblichen Beschäftigten sowie für den Geltungszeitraum des Gleichstellungsplans abgeleitete Ziele und Vorhaben zur Gleichstellung von Frauen und Männern sowie zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Berufstätigkeit mit der Familie und der Pflege.
Der Gleichstellungsplan ist ein Instrument der Personalentwicklung und Personalplanung und für alle Führungskräfte sowie für die Personalverwaltung verpflichtend.
Die Datenerhebung zum Anteil der Frauen und Männer in der PTB in Führungspositionen und in der Ausbildung sowie die Maßnahmen und Vorhaben zur Erreichung der Ziele beziehen sich auf folgende Themen: Personalmanagement- und Personalentwicklungsbausteine sowie Gremienbesetzung, Schutz der Beschäftigten vor Belästigung und Benachteiligung am Arbeitsplatz, Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Chancen für weibliche Beschäftigte, Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Berufstätigkeit mit der Familie und der Pflege.
Sind die Ziele des vorherigen Gleichstellungsplans nicht umgesetzt worden, so sind im aktuellen Gleichstellungsplan die Gründe hierfür darzulegen.
Die Veröffentlichung des Gleichstellungsplans erfolgt im Intranet der PTB und steht allen Beschäftigten online oder in der Printversion zur Verfügung.
Die PTB bestätigt hiermit die
- Bereitstellung spezieller Ressourcen und geschlechtsspezifischen Fachwissens zur Umsetzung des Gleichstellungsplans,
- nach Geschlecht aufgeschlüsselte Datenerhebung,
- Berichterstattung auf der Grundlage von verschiedenen Indikatoren,
- Sensibilisierung/Schulung des Personals und der Entscheidungsträger zum Thema „Gleichstellung und unbewusste geschlechtsspezifische Vorurteile“.