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Sitzung der Leitstellen für die Überwachung der Umweltradioaktivität

Die Leitstellen für die Überwachung der Umweltradioaktivität wurden bereits nach Inkrafttreten des EURATOM-Vertrages eingerichtet. Sie nehmen koordinierende und beratende Aufgaben sowie die Durchführung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Überwachung radioaktiver Stoffe in der Umwelt war. Diese Aufgaben wurden 1986 im Strahlenschutzvorsorgegesetz und 2001 in der novellierten Strahlenschutzverordnung festgeschrieben. Die Leitstellen sind auch für die Zusammenfassung, Aufbereitung und Dokumentation der Daten sowie für die Berichterstattung über die Entwicklung der Radioaktivität in der Umwelt zuständig.