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Die PTB erhält mit der Einführung des neuen Strahlenschutzgesetzes neue gesetzliche Aufgaben

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21.12.2017

Mit dem Inkrafttreten des neuen StrlSchG in 2019 übernimmt die PTB die Zuständigkeit für die Bauartzulassung, wie sie momentan noch nach RöV geregelt ist. Der Bereich Strahlenschutz wird einen eigenen Sektor in der Konformitätsbewertungsstelle der PTB (KBS) bekommen. Zur Vorbereitung der Zulassungstätigkeit werden die Arbeitsschritte, Verfahrensabläufe und das Qualitätsmanagement den Vorgaben der KBS angepasst und erweitert. Mit dem Bundesamt für Strahlenschutz und Reaktorsicherheit (BfS), das bisher für die Bauartzulassung nach RöV zuständig war, wurde eine gemeinsame Informations­veranstaltung vereinbart, um Hersteller, Einführer, Sachverständige und Behörden über die aktuellen Neuerungen zu informieren und den Übergang der Aufgabe zur PTB für die Kunden so reibungslos wie möglich zu gestalten. Die Informationsveranstaltung soll am 20. und 21. Juni 2018 beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) in Berlin stattfinden.

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