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PTB und Eichbehörden überprüfen die Messrichtigkeit von Schnellladesäulen

13.03.2023

Bild: Metrologische Kennzeichnung (Eintrag im rechteckigen Rahmen), wie sie bei eichrechtskonformen Ladesäulen auf dem Typenschild zu finden ist.

Der Ausbau der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität in Deutschland ist im vollen Gange. Dabei werden zurzeit im Alltagseinsatz sowohl Ladesäulen eingesetzt, die den Anforderungen des Eichrechts entsprechen, als auch solche, die dies (noch) nicht tun. Das Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg hat zusammen mit der PTB Stichprobenuntersuchungen zur Messrichtigkeit von Schnellladesäulen durchgeführt, die von einem TV-Produktionsteam begleitet wurden.


Die Stichprobe umfasste sechs Schnellladesäulen im Raum Berlin-Brandenburg, an denen das Landesamt im Zuge der Marktüberwachung die Messrichtigkeit überprüft hat. Dazu wurde ein Testfahrzeug an drei eichrechtskonformen und an drei nicht-eichrechtskonformen Schnellladesäulen geladen und die geladene mit der abgerechneten Energiemenge verglichen. Speziell für diese Feldüberprüfungen auf Parkplätzen oder an Tankstellen hat die PTB ein präzises Messsystem entwickelt, das am Ladestecker zwischen der Schnellladesäule und dem Elektrofahrzeug eingefügt wird. Es basiert auf einem Leistungsanalysator, der auf die nationalen elektrischen Normale der PTB zurückgeführt ist und auch Informationen über den zeitlichen Verlauf und die Frequenzanteile der elektrischen Signale liefern kann.

 

Der Vergleich der geladenen mit der abgerechneten Energiemenge zeigte deutliche Unterschiede zwischen eichrechtskonformen und nicht-eichrechtskonformen Ladesäulen. Bei eichrechtskonformen Ladesäulen wurde die Messrichtigkeit und ihre prinzipielle Eignung bereits vor dem Aufstellen im Rahmen der Konformitätsbewertung z.B. durch die PTB überprüft und sichergestellt. Der Kunde kann sich somit sicher sein, dass diese Ladesäulen korrekt messen und abrechnen. Die Stichprobe in Berlin-Brandenburg belegt dies. Anders sieht es bei nicht-eichrechtskonformen Ladesäulen aus, deren Messrichtigkeit noch nicht in einer Konformitätsbewertung überprüft wurde. In einem konkreten Beispiel wurde eine Abweichung von ungefähr 5 % zu Ungunsten des Ladenden nachgewiesen. Bei der Vollladung eines Fahrzeugs mit großem Akku würden demnach etwa 2,60 EUR zu viel abgerechnet.

 

Zukünftig werden nicht-eichrechtskonforme Ladesäulen nachgerüstet oder komplett durch eichrechtskonforme Säulen ersetzt. Die Eichrechtskonformität kann anhand der metrologischen Kennzeichnung auf dem Typenschild erkannt werden, die an der Ladesäule angebracht ist (siehe Abbildung: Die Kennzeichnung „DE-M“ in einem Rechteck, gefolgt von einer Jahreszahl und einer vierstelligen Nummer, belegt die Eichrechtskonformität).

 

Der Fernsehbeitrag kann in der RBB-Mediathek unter dem folgenden Link abgerufen werden:

https://www.rbb-online.de/supermarkt/sendungen/20230116_2015/e-ladesaeulen-unklare-preis-leistungs-verhaeltnisse.html

 

 

Bild: Metrologische Kennzeichnung (Eintrag im rechteckigen Rahmen), wie sie bei eichrechtskonformen Ladesäulen auf dem Typenschild zu finden ist.

 

 

Ansprechpersonen:

Christoph Leicht und Jannes Langemann

Fachbereich 2.3 „Elektrische Energiemesstechnik“

christoph.leicht@ptb.de

jannes.langemann@ptb.de

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