Logo der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

Spielgeräte

Überprüfungen gemäß § 7 - Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzungen


Umfang, Inhalte und Arbeitsweisen der Überprüfung eines Gerätes nach §7 SpielV sind vorgegeben. Sie sind unabhängig davon, ob die Überprüfung von einem bestellten und vereidigten Sachverständigen einer IHK oder von einer von der PTB zugelassenen Stelle vorgenommen wird. Die Überprüfung der Geräte erfordert entsprechend von den Mitarbeitern einer zugelassenen Stelle, die dabei eingesetzt werden und eigenständig die Konformitätsbewertung vornehmen, das gleiche Ausbildungs- und Erfahrungsniveau, wie das eines bestellten Sachverständigen einer IHK. Da jedoch die Zulassung durch die PTB nicht die gutachterliche Tätigkeit, z.B. für Gerichte, einschließt, werden die darauf ausgerichteten Qualifikationskriterien für bestellte Sachverständige auf die Mitarbeiter einer zugelassenen Stelle nicht angewendet.

Fortbildung ist die Voraussetzung für die Sicherung der erforderlichen Qualität der Inspektionen. Der Sachverständige hat sich auf dem Sachgebiet, für das er öffentlich bestellt und vereidigt ist, im erforderlichen Umfang fortzubilden. Die PTB unterstützt die Sachverständigen dabei auf freiwilliger Basis durch anlassbezogene Informations- und Konsultationsveranstaltungen.

 

Das Sachgebiet "Überprüfung von Geldspielgeräten" umfasst die Informationstechnik und die Elektronik, wobei der Bereich IT-Sicherheit den Schwerpunkt bildet.Nachzuweisende Vorbildungabgeschlossenes Studium der Informationstechnik, Elektronik oder einer artverwandten Ingenieurfachrichtung mit hohem Anteil Informationstechnik an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule und mindestens fünfjährige praktische Tätigkeit, die ihrer Art nach geeignet war, die erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln.Alternativ für Bewerber ohne Hoch- bzw. FachhochschulabschlussNachweis von Erfahrungen, Aus- und Fortbildungen sowie einer mindestens zehnjährigen praktischen Tätigkeit, die ihrer Art nach geeignet war, die erforderlichen Kenntnisse und gleichwertige Wissensstrukturen zu vermitteln.Nachzuweisende Fachkenntnisse

 

Bei der unten stehenden Liste der Anforderungen an die Fachkenntnisse werden folgende Begriffsinhalte unterstellt und Abkürzungen verwendet.

Grundkenntnisse (G): Bewerber können die Grundzüge rechtlicher/technischer Regelwerke erklären.

Vertiefte Kenntnisse (V): Bewerber können die Anwendungssystematik bei der Tätigkeit im Rahmen der Spielverordnung erläutern.

Detailkenntnisse (D): Bewerber können die notwendigen Praxiskenntnisse bei der Inspektion der Geldspielgeräte im Detail nachweisen.

Grundlagen der Elektronik und Computertechnik
elektrotechnische Grundlagen (V)
Werkstoffe, insbesondere für elektronische Bauteile (G)
elektronische Bauelemente (passive, aktive, elektromechanische) (V)
messtechnische Prinzipien (V)

Computer- und Softwaretechnik
Prozessoren und Rechnerarchitektur (G)
Speichersysteme (V)
Kommunikationssysteme und Netzwerktechnik (D)
Schnittstellen und Protokolle (D)
Ein- und Ausgabegeräte (V)
Softwareentwicklungstechnologien (V)
Softwarequalitätssicherung (G)
Sicherheitstechnik (Hardware) (V)
Datensicherheit einschließlich Kryptographie (V)

Geldspielgerätetechnik
Gerätearchitekturen (V)
Baugruppen und Funktionseinheiten
Spielsteuerung (G)
Kontrolleinrichtung (D)
Geldein- und ausgabetechnik (V)
Bedienelemente (V)
Stör- und Ausfallsituationen (V)
Schnittstellen (V)
Betreiberfunktionen (V)
Spezielle Bedrohungen und Manipulationsschutzmaßnahmen (V)

Rechtliche Grundlagen
Einschlägige Teile der Gewerbeordnung und Spielverordnung (D)
Einschlägige technische Richtlinien und Normen (G)
Einschlägige Technische Richtlinie der PTB (D)

Technische Ausstattung

Die Durchführung von Inspektionen verlangt als technische Ausstattung einen modernen Standard PC (bzw. Notebook) mit Software, die zum Auslesen der Spielgerätesoftware und zur Berechnung von Checksummen geeignet ist. Weiterhin sind verschiedene Adapter und Verbindungen für den Anschluss an die Geräteschnittstellen erforderlich. Das sind im Allgemeinen universelle, im Fachhandel erhältliche Hilfsmittel. Spezielle Software ist von den Herstellern der Spielgeräte zur Verfügung zu stellen. Hierzu werden ggf. bei den Informationsveranstaltungen der PTB nähere Angaben gemacht.

 

Opens internal link in current windowzurück

Nach oben