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Spielgeräte

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10.02.2022

 

Gemäß §11 Abs. (2) SpielV sind Zulassungen für Geldspielgeräte auf ein Jahr befristet und können auf Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden. Die Aufstelldauer von Nachbaugeräten beträgt gemäß §16 Abs. (1) Nr. 7 SpielV vier Jahre. 

Dies bedeutet z.B. für Bauartzulassungen mit den Zulassungsnummern 4001 bis 4023: 

Diese Zulassungen erfolgten vor dem 10. Februar 2016 und wurden nicht verlängert. Das Ende der Aufstelldauer der Nachbaugeräte dieser Bauarten wurde demzufolge spätestens am 31. Januar 2021 erreicht.