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Spielgeräte

Aktuelles - Archiv

Die gültige Opens external link in new window Spielverordnung (SpielV) erforderte auf Grund einer begrenzten Aufstelldauer von vier Jahren (siehe §16 (1) Punkt 7 SpielV) und der weiterhin nötigen Überprüfung nach § 7 SpielV eine Anpassung der Prüfplaketten sowie einen Nachtrag zum Vertrag über die Benennung als ausschließliche Bezugsquelle für Prüfplaketten nach § 7 Spielverordnung.

Sie finden weitere Informationen, ein...

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Die Web-Seiten der Arbeitsgruppe „Spielgeräte“ wurden überarbeitet und enthalten nun Informationen zur Technischen Richtlinie 5.0 sowie der 6. und 7. Änderungsverordnung zur Spielverordnung vom 10. November 2014 und 12. Dezember 2014.

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