Im Allgemeinen dürfen Konformitätsbewertungen von Messgeräte nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) von der PTB nur durchgeführt werden, wenn es nicht genügend private Konformitätsbewertungstellen gibt. Eine besondere Situation besteht jedoch für Messgeräte zur Messung der Dosis ionisierender Strahlung. Hier obliegt die Konformitätsbewertung der Bauart gemäß §14 MessEG ausschließlich der PTB.
Auch im neuen Rechtsrahmen werden die erfolgreich geprüften Bauarten für Personen- und Ortsdosimeter sowie die Prüf-Anforderungen werden veröffentlicht: www.ptb.de/cms/ptb/fachabteilungen/abt6/fb-63/detailierte-informationen/konformitaetsbewertung-nach-modul-b-baumusterpruefung-von-orts-und-personendosimetern-fuer-photonenstrahlung-gemaess-der-mess-und-eichverodnung.html.