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Konzept für passive, integrierende Dosimeter ermöglicht konforme Verwendung auch im neuen Rechtrahmen

21.12.2017

Für die amtliche Dosimetrie werden bisher ausschließlich passive, integrierende Dosimeter nach § 29 Ab. 1 MessEV verwendet. Diese Dosimeter dürfen nur von einer Dosimetriestelle ausgegeben werden. Dabei wird die Sonde an den Kunden verschickt und später in der Dosimetriestelle ausgewertet. Das Auswerteverfahren enthält viele Schritte, welche nicht vollständig automatisierbar sind, womit die Mitarbeiter der Dosimetriestelle Teil des Prozesses werden. Damit liegt kein einzelnes Gerät vor, wovon das Eichrecht im Allgemeinen ausgeht, z. B. eine Waage – trotzdem muss die Messsicherheit sichergestellt werden. Zur Erfüllung dieser Anforderungen bei der Baumusterprüfung konnte zusammen mit den Dosimetriestellen und der Softwareprüfstelle der PTB ein Konzept entwickelt werden, welches handhabbare und gleichzeitig konforme Systeme für die amtliche Dosimetrie ermöglicht.