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Stärkung der Bauartprüfung nach Röntgenverordnung: PTB wird durch Strahlenschutzgesetz in 2018 auch Zulassungsbehörde

05.12.2016

Um den durch das neue Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) in 2018 zukünftigen auf die PTB zukommende Verantwortung gerecht zu werden, modernisiert die PTB den Bereich der Bauartprüfung nach RöV im Hinblick auf die zu erwartenden Änderungen. Dies beinhaltet eine Überarbeitung der grundlegenden Anforderungen an die sicherheitsrelevante Hard.- und Software von Basisschutzgeräten, Hochschutzgeräten, Vollschutzgeräten und Schulröntgeneinrichtungen, ebenso wie eine personelle Neuaufstellung, die Zusammenarbeit mit einem externen Partner und Maßnahmen zur Verbesserungen der Infrastruktur. Die gestiegene Bedeutung der Bauartprüfung nach RöV findet auch einen Ausdruck darin, dass die PTB dafür eine eigene Arbeitsgruppe schafft.

Einen Schwerpunkt der Modernisierung bildet dabei die funktionale Sicherheit der zu prüfenden Röntgeneinrichtungen. Funktionale Sicherheit von komplexen Geräten, wie sie auch im Rahmen von Industrie 4.0 diskutiert wird, ist ein wichtiges Zukunftsthema. Sie ist die Basis für gesellschaftliche Akzeptanz, ermöglicht internationalen Technologietransfer und dient somit wirtschaftlichen Basisinteressen.

Um Hersteller und Gutachter bei diesem komplexen Thema zu unterstützen, bietet die PTB den modernisierten Leitfaden „Sicherheitsvorrichtungen von Basisschutzgeräten, Hochschutzgeräten, Vollschutzgeräten und Schulröntgeneinrichtungen“ an. Diese neue Fassung des Leitfadens Dos-49 erläutert grundlegende Prinzipen bei der Konstruktion und Umsetzung einer Sicherheitsarchitektur auf Grundlage der DIN EN 62061.

So aufgestellt, erwartet die PTB eine reibungslose Übernahme der Zulassungstätigkeit, wie sie im Strahlenschutzgesetz vorgesehen ist. Im Ergebnis werden die Bauartprüfung und Zulassung durch das neue Strahlenschutzgesetz gebündelt, was ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau ist.