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Fertigungskette von Si-Kugeln und interferometrische Bestimmung des Kugelvolumens

Konformität von Längenmessgeräten

Arbeitsgruppe 5.45

Vorschriften, Normen, Merkblätter

Schwerpunkte in der Arbeitsgruppe bilden die Bearbeitung von

  • Baumuster- und Entwurfsmusterprüfbescheinigungen von Geräten zur Messung von Längen und ihrer Kombinationen nach Richtlinie 2014/32/EU Anhang X/MI-008 und Anhang XI/MI-009 des Europäischen Parlaments (MID)
  • Baumuster- und Entwurfsmusterprüfbescheinigungen von Geräten zur Messung von Längen und ihrer Kombinationen nach dem Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz - MessEG)

Baumuster- und Entwurfsmusterprüfbescheinigungen nach Richtlinie 2014/32/EU des Europäischen Parlaments (MID), Anhang XI/MI-008 und Anhang XI/MI-009

  • Verkörperte Längenmaße nach Anhang X/MI-008, Kap. I der MID
    Ein Gerät mit Einteilungsmarken, deren Abstände in gesetzlichen Längenmaßeinheiten angegeben ist.
    Hinweise:

  • Längenmessgeräte nach Anhang XI/MI-009, Kap. II der MID
    Ein Längenmessgerät dient zur Bestimmung der Länge von länglichen Gebilden (z. B. Stoff-, Kunststoff- oder Kabelmessmaschinen) während einer Vorschubbewegung des Messguts.
    Hinweise:

  • Flächenmessgeräte nach Anhang XI/MI-009, Kap. III der MID
    Ein Flächenmessgerät dient zur Bestimmung der Fläche unregelmäßig begrenzter Objekte (z. B. Leder)
    Hinweise:

  • Mehrdimensionale Messgeräte nach Anhang XI/MI-009, Kap. IV der MID
    Ein mehrdimensionales Messgerät dient zur Bestimmung der Kantenlängen (Länge, Höhe, Breite) der kleinsten umhüllenden Quader eines Messgutes.
    Hinweise:

    Für o.g. Geräte sind zusätzlich die Anforderungen des Welmec Guide 7.2 und die allgemeinen Geschäftsbedingungen der PTB (AGB) und die allgemeinen Zertifizierungsbedingungen der Konformitätsbewertungsstelle der PTB (AZB) zu berücksichtigen.

Baumuster- und Entwurfsmusterprüfbescheinigungen nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG)

  • Messkluppen
    Eine Kluppe ist ein in der Forstwirtschaft gebräuchliches Messinstrument zur Ermittlung des Durchmessers von Rundholz.
    Hinweise:


  • Rundholzmessanlagen
    Mit den Rundholzmessanlagen werden die Länge und der Durchmesser von Holzstämmen automatisch gemessen und daraus das Holzvolumen berechnet.
    Hinweise:

    • PTB-Anforderungen für Rundholzmessanlagen (pdf); wird zur Zeit überarbeitet

  • Rundholzvermessungsanlagen
    Rundholzvermessungsanlagen sind Messgeräte zur Bestimmung von Längen an Rundholz. Die Messgrößen sind die Messgutlänge und zwei senkrecht zueinanderstehende Durchmesser im Bereich der Mitte. Die Durchmesser werden entweder nach der Methode "Fester Winkel" und/oder "Variabler Winkel" bestimmt.
    Hinweise:

    • PTB-Anforderungen für Rundholzvermessungsanlagen (pdf); wird zur Zeit überarbeitet

       

    • Fotooptische Messgeräte zur Holzvermessung
      Die Definition wird z.Z. überarbeitet.
      Hinweise:

      • PTB-Anforderungen für Messgeräte zur fotooptischen Flächenmessung (pdf); wird zur Zeit erarbeitet

    • Holzmessgeräte in Holzvollerntern (Harvester)
      Mit Holzmessgeräten in Holzvollerntern werden Messgrößen von Rundholz bestimmt.
      Hinweise:

      • PTB-Anforderungen für Holzmessgeräte in Holzvollerntern (pdf); wird zur Zeit erarbeitet

         

    • Messräder
      Ein Messinstrument, bei dem die Wegstrecke durch Abrollen eines Messrades mit festem Umfang bestimmt wird. Der Drehwinkel des Messrades ist ein Maß für die gemessene Länge, die mit Hilfe eines Zählwerkes angezeigt wird.
      Hinweise:

    • Choirometer
      Choirometer sind Längenmessgeräte, mit denen gemäß gesetzlicher Handelsklassenverordnung (SchwHKlV) Schweineschlachtkörper klassifiziert werden (Bestimmung des prozentualen Muskelfleischanteils).
    • Man unterscheidet zwischen handgeführten Choirometern, die mit Ultraschall oder invasiv (opto-elektronisch) die Speck- und Muskelfleischdicke von Schweinehälften messen und daraus den Muskelfleischanteil berechnen, sowie vollautomatischen Choirometern (Klassifizierungsautomaten) die, ebenfalls mit Ultraschall-Messprinzip, ganze Schlachtkörper klassifizieren.
      Hinweise:

         

    • Längenmaße, elektronisch oder mit Software (Digitales Maßband)
      Längenmaße, elektronisch oder mit Software sind Messgeräte die aus einem verkörperten Längenmaß mit Markierungen im Maßband bestehen, anhand deren die Länge auch optoelektronisch ermittelt und angezeigt wird.  
      Hinweise:

      • PTB-Anforderungen für elektronische Längenmaße (pdf); wird zur Zeit überarbeitet

    • Distanzmessgeräte und Totalstationen
      Distanzmessgeräte sind Messgeräte zur berührungslosen Bestimmung von geometrischen Größen wie Distanz, Entfernung oder Länge.
      Totalstationen sind optoelektronische oder elektronische Messgeräte mit denen Horizontalrichtungen, Vertikalwinkel und die Schrägstrecke  zu einem Zielpunkt ermittelt werden. Sie dienen der Auf- und Einmessung von Punkten.
      Hinweise:

      • PTB-Anforderungen für Distanzmessgeräte (pdf); wird zur Zeit erarbeitet

         

    • Volumenmessgeräte für nichtflüssige Messgüter
      Zu den Volumenmessgeräten für nichtflüssige Messgüter gehören sowohl Messbehälter, d. h. Mörtelbehälter und Ladeschaufeln als auch Messeinrichtungen für nichtflüssige Messgüter. Messbehälter für nichtflüssige Messgüter sind offene Messbehälter zum Löschen, Laden und gegebenenfalls Transportieren. Messeinrichtungen für nichtflüssige Messgüter sind an Vorratsbehältern (Silos) befindliche spezielle Apparaturen, z.B. Dosierräder. Sie entnehmen das Messgut und bestimmen dessen Volumen.
      Hinweise: