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Fertigungskette von Si-Kugeln und interferometrische Bestimmung des Kugelvolumens

Konformität von Längenmessgeräten

Arbeitsgruppe 5.45

Profil

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsgruppe 5.45 „Konformität von Längenmessgeräten“ sind die kompetenten Ansprechpartner für Hersteller, Eichbehörden, Marktaufsicht sowie andere benannte Stellen. Zudem findet ein enger Austausch mit der Konformitätsbewertungsstelle der PTB (KBS) und dem Regelermittlungsausschuss (REA) bezüglich aller Fragen statt, die sich aus den Anforderungen des gesetzlichen Messwesens an Längen-, Flächen- und Volumenmessgeräten ergeben.

Dies betrifft sowohl metrologische Anforderungen an Längen-, Flächen- und Volumenmessgeräten im gesetzlich geregelten Bereich als auch messtechnische Prüfungen nach Normen und normativen Dokumenten sowie Fragen zur Durchführung von Konformitätsbewertungen nach Modul B und Modul G im Rahmen des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) und der europäischen Messgeräterichtlinien (MID).

Herstellern wird als Dienstleistung die Durchführung von Bewertungen und Prüfungen von Längen-, Flächen- und Volumenmessgeräten im Rahmen von Konformitätsbewertungsverfahren nach MessEG und MID angeboten.

Zudem ist die Arbeitsgruppe Dienstleister für Audits der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) und der KBS im Rahmen von Konformitätsbewertungen nach Modul D und Audits nach DIN/EN ISO 17025.

Die Arbeitsgruppe ist national und international eng vernetzt. Die Mitarbeiter der Arbeitsgruppe sind in einer Vielzahl von Gremien und Arbeitskreisen tätig. Dort leisten sie wesentliche Beiträge zur Sicherstellung der Messgenauigkeit, Messsicherheit und Messbeständigkeit bei der Erstellung und Anpassung von Regelwerken an den aktuellen Stand der Technik. Auch die Harmonisierung der Anforderungen und die Förderung des Dialogs zwischen Herstellern, benannten Stellen, der Marktaufsicht und den Eichbehörden ist eine wesentliche Aufgabe.

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Forschung/Entwicklung

Auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung reicht das Spektrum der Aufgaben von der Entwicklung neuer Prüfverfahren zur Vermessung von Rundholz bis hin zur Entwicklung und Untersuchung neuer Messplätze und Sensorsysteme für den Einsatz bei der Vermessung von Objekten größer 1m³.

Derzeitiger Schwerpunkt sind Untersuchungen an einem neuen Messplatz zum Einsatz von Totalstationen im Bereich der Vermessung von Objekten größer als 5 m³ z.B. die Ladung eines Lastkraftwagens.

Darüber hinaus ist die Arbeitsgruppe 5.45 im VDI Ausschuss GMA 3.11 an der Entwicklung neuer Richtlinien zur Kalibrierung von Längenmessmitteln beteiligt.

 

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Dienstleistungen

Prüfungen für Konformitätsbewertungsverfahren

Die Arbeitsgruppe "Konformität von Längenmessgeräten" bietet folgende Dienstleistungen an:

1. Prüfung, Bewertung und Zertifizierung von Längenmessgeräten nach MID und MessEG

  • EU-Baumusterprüfungen

    nach der Richtlinie 2014/32 EU (MID), Anhang II, Modul B und Modul G von:

    • EU-Messgeräte Länge (Längenmessgeräte) nach Anhang XI (MI-009), Kap. II der MID
      (z. B. Stoff- oder Kabelmessmaschinen)
    • EU-Messgeräte Fläche (Flächenmessgeräte) nach Anhang XI (MI-009), Kap. III der MID
      (z. B. Messmaschinen zur Messung von Lederflächen)
    • EU-Messgeräte mehrdimensional (Mehrdimensionale Messgeräte) nach Anhang XI (MI-009), Kap. IV der MID
      (z. B. Messeinrichtungen für Frachtstücke)
    • EU-Längenmaße (Verkörperte Längenmaße) nach Anhang X (MI-008), Kap. I der MID
      (z. B. Messbänder oder Gliedermaßstäbe)
    • EU-Messgerät, Maßverkörperungen nach Anhang X (MI-008), Kap. 1 der MID

     


    Baumusterprüfungen

    nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG), Anlage 4 und der Mess- und Eichverordnung (MessEV), Module B und G   

    • Choirometer (nur Längenbestimmung)
    • Choirometer (nur Muskelfleischanteil feststellende Geräte)
    • Distanzmessgeräte
    • Einlegemaße
    • Fotooptische Messgeräte zur Flächenbestimmung an Holzpoltern
    • Holzmessgeräte in Holzvollerntern (Harvester)
    • Längenmaße, elektronisch oder mit Software
    • Messbehälter für nichtflüssige Messgüter
    • Messeinrichtungen für nichtflüssige Messgüter
    • Messkluppen 
    • Messräder für Wegstrecken 
    • Rundholzmessanlagen 
    • Total Stationen 
    • Neue Messgerätearten als Sonderleistung
    • Modulare Bewertung von Baueinheiten von Mengengeräten für Länge und deren Kombinationen nach WELMEC-Leitfaden 8.8

    2. Informationsgespräche zur Prüfung, Bewertung und Zertifizierung von Längenmessgeräten   und deren Kombinationen


    Diese Dienstleistungen werden im Rahmen der Konformitätsbewertungsstelle der PTB erbracht.    

    Weitere  Informationen zu Konformitätsbewertungsverfahren finden Sie auf deren Internetseite (KBS).

    • Von Eichbehörden und Konformitätsbewertungsstellen inkl. der KBS
    • Von Herstellern hinsichtlich der Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren

       

       

    3. Prüfungen von Längenmessgeräten und deren Komponenten auf Grundlage mit dem Hersteller vereinbarter Prüfverfahren.

         Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an  laengenmessgeraete(at)ptb.de.

     

    4. Unterstützung von Audits und Begutachtungen der DAkkS und KBS durch Fachexperten.

               
    Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an laengenmessgeraete(at)ptb.de.

    Die Kosten für die Prüfung, Bewertung und Zertifizierung sowie für Informationsgespräche sind  

    aufwandsbezogen.

    Die Stundensätze sind in der Kostenverordnung für Nutzleistung (Opens external link in new windowKVONL) festgelegt.

     

    Weitere Dienstleistungen:

    Beratung und Unterstützung

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Informationen

allgemeine Vorschriften, Normen etc.:

weitere Links:

  • Eichbehörden (Eichamt)
  • Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME)

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