
Profil
Industrie, Handel und Gewerbe rechnen in vielen Fällen auf der Grundlage von Längenmessungen an Wirtschaftsgütern unterschiedlichster Art ab.
In diesen Fällen müssen die Konformität der Messgeräte zur Richtlinie 2014/32/EU bzw. dem Mess- und Eichgesetz bescheinigt sein. Die Prüfungen für Konformitätsbewertungen für Geräte zur Messung von Längen und ihrer Kombination bestimmen das Tätigkeitsfeld der Arbeitsgruppe.
Forschung/Entwicklung
Die AG 5.45 führt zur Zeit keine Forschungs- und Entwicklungsarbeiten aus.
Dienstleistungen
Prüfungen für Konformitätsbewertungsverfahren
- Prüfung für Konformitätsbewertungsverfahren von Messeinrichtungen der Länge und ihrer Kombinationen
Baumuster- und Entwurfsprüfungen
nach der Richtlinie 2014/32/EU (MID) von:
- Längenmessgeräten nach Anhang MI-009, Kap. II der MID
(z. B. Stoff- oder Kabelmessmaschinen)
- Flächenmessgeräten nach Anhang MI-009, Kap. III der MID
(z. B. Messmaschinen zur Messung von Lederflächen)
- Mehrdimensionalen Messgeräten nach Anhang MI-009, Kap. IV der MID
(z. B. Messeinrichtungen für Frachtstücke)
- Verkörperte Längenmaße nach Anhang MI-008, Kap. I der MID
(z. B. Messbänder oder Gliedermaßstäbe)
Baumuster- und Entwurfsprüfungen
nach dem jeweils gültigen Mess- und Eichgesetz nach Anlage 4,
Module B und G der Mess- und Eichverordnung:
- Messkluppen
- Messräder für Wegstrecken
- Rundholzmessanlagen
- Choirometern
- Volumenmessgeräten für nichtflüssige Messgüter
- Fotooptische Messgeräte zur Holzvermessung
- Holzmessgeräte in Holzvollerntern (Harvester)
- Längenmaße, elektronisch oder mit Software
- Distanzmessgeräte
- Totalstationen
Ansprechpartner Konformitätsbewertung:
H. Zimmermann
0531-592 5237
Dipl.-Ing.(FH) H. Wippich
0531-592 5451
- Längenmessgeräten nach Anhang MI-009, Kap. II der MID
Beratung von Laboratorien
- Beratung und Begutachtung von Laboratorien im Rahmen der Akkreditierung im Bereich Länge
Dipl.-Ing. (FH) Ingo Lohse (Arbeitsgruppenleiter)
0531-592 5450