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Explosionsvorgänge bei nichtatmosphärischen Bedingungen

Arbeitsgruppe 3.72

Profil

In der Arbeitsgruppe werden Vorgänge erforscht, die zur turbulenten Flammenausbreitung und zum Deflagrations-Detonations-Übergang in Rohren führen. Die Erkenntnisse fließen in die sichere Gestaltung von Anlagen und deren Absicherung mit Flammendurchschlagsicherungen ein.

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Forschung/Entwicklung

Die meisten chemisch-technischen Verfahren werden bei Drücken und Temperaturen außerhalb des atmospärischen Bereichs durchgeführt. Deshalb liegt der Fokus der Arbeitsgruppe zukünftig auf der Charakterisierung von Explosionsvorgängen bei nichtatmospärischen Bedingungen. So sollen Rückschlüsse auf die Auslegung und Wirksamkeit von Flammendurchschlagsicherungen bei der Modifizierung der Standard-Prüfprotokolle hinsichtlich Druck, Temperatur und Oxidatorgas ermöglicht werden.

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Dienstleistungen

Zeichen Explosionsschutz
Zeichen Explosionsschutz

Prüfungen für die Anlagensicherheit

Unsere Experten begutachten die Sicherheit von Anlagen im Hinblick auf den Explosionsschutz. Dies geschieht zumeist auf Wunsch von Behörden oder Aufsichtsstellen und beschränkt sich in der Regel auf Anlagen von besonderer sicherheitstechnischer Bedeutung. Auch für die Verwendung neuartiger Technologien bei der Lagerung und dem Umschlag brennbarer Flüssigkeiten, zur Rückgewinnung von Dämpfen brennbarer Flüssigkeiten und zur technischen Nachverbrennung können Gutachten erstellt werden. Die PTB ist benannte Stelle nach der EU-Richtlinie 94/9/EG (2014/34/EU) und führt EU-Baumusterprüfungen und EU-Einzelprüfungen durch. Darüber hinaus bearbeitet die Bundesanstalt Fragen der sicheren Tanktechnik im Bereich des Gefahrguttransports.

Zeichen explosionsgefährderter Bereich

Beratung bei der Zoneneinteilung

Bei der Bewertung von Explosionsgefahren spielt die Frage nach Entstehung und Ausbreitung eines explosionsfähigen Gemisches eine wesentliche Rolle. Wenn eine Freisetzung von entzündbaren Gefahrstoffen aus Apparaturen oder Anlagen möglich ist, müssen räumliche Gefahrenbereiche um diese Einrichtungen festgelegt werden, in denen Explosionsschutzmaßnahmen zu treffen sind. Bereiche, in denen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, sind als explosionsgefährdete Bereiche auszuweisen. Diese werden je nach der Wahrscheinlichkeit des Auftretens von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre in Zonen eingeteilt. Auf Basis der Zonenfestlegung kann über die Auswahl der geeigneten Betriebsmittel entschieden werden. Die Arbeitsgruppe ist hier in vielen Praxisfällen beratend tätig, während die behördliche Zuständigkeit bei der Gewerbeaufsicht der Länder liegt.

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Informationen

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