Eine Übersicht über die bisherigen, im Volltext verfügbaren, Veröffentlichungen der Arbeitsgruppe Explosionsgeschützte elektrische Antriebssysteme:
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Artikel
Titel: | Zusammenspiel Maschinen- Richtlinie und Atex-Richtlinie |
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Autor(en): | U. Aich;F. Lienesch |
Journal: | STAHL Explosionsschutzzeitschrift |
Jahr: | 2014 |
Band: | 46 |
Ausgabe: | 1 |
Reihe: | STAHL Explosionsschutzzeitschrift |
Seite(n): | 54 - 60 |
R. STAHL AG | |
Verlagsort: | Waldenburg |
ISSN: | 0176-2419 |
Datei / URL: | file:67786 |
Web URL: | http://www.stahl.de/produkte-und-systeme/was-ist-explosionsschutz/ex-zeitschrift-2014/zusammenspiel-maschinen-richtlinie-und-atex-richtlinie.html?type=twmc_detaill.com%2Fnews%2Fnews%2F2012%2F01%2Frobust-portable-led-lamps-for-inspection-tasks-in-hazardous |
Zusammenfassung: | Für den Explosionsschutz sind die Mindestanforderungen im betrieblichen Bereich europäisch in der Richtlinie 1999/92/EG vorgegeben, die in Deutschland über die Gefahrstoff- und die Bertriebsicherheitsverordnung umgesetzt ist. Im europäischen Rechtssystem ist eine generelle Harmonisierung im betrieblichen Bereich nicht vorgesehen, weil die einzelnen Mitgliedsstaaten (MS) das Niveau des Schutzes in diesem Bereich selbst bestimmen wollen; es gibt aber in bestimmten Bereichen Mindestanforderungen, die dann aber von der MS ergänzt werden können. Die nationale Besonderheit in Deutschland ist, dass die Arbeitsmittel („Ex-Anlagen“) auch den Anforderungen an den Betrieb überwaschungsbedürftiger Anlagen der Betriebssicherheitsverordnung unterliegen. In diesen Anlagen werden Maschinen und Geräte verwendet, die den Anforderungen des europaweit einheitlichen Binnmarktrechts, z.B. der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) und der ATEX-Richtlinie (94/9/EG) unterliegen. Während die ATEX-Richtlinie für Geräte in bestimmten explosionsfähigen Bereichen die Einbindung einer notifizierten Stelle fordert, sieht die Maschinenrichtlinie üblicherweise die Eigenverantwortung des Herstellers vor. Hinzu kommt, dass komplexe Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen auch eine Installation auf dem Gelände des Betreibers beinhalten, die im Explosionsschutzdokument des Betreibers sicherheitstechnisch bewertet werden muss. Eine Abgrenzung der unterschiedlichen Rechtsbereiche stößt z.T auf unterschiedliche Auffassungen der zuständigen Personen, die sich häufig auch anhand pragmatischer Erwägung leiten lassen. |