
Konformitätsbewertung nach Modul B für Dichtemessgeräte nach dem Schwingerprinzip
Für Grundsatzfragen zu Konformitätsbewertungen von national geregelten Messgeräten ist die ![]() |
Flüssigkeits-Dichtemessgeräte nach dem Schwingerprinzip bedürfen einer Konformitätserklärung zur Zulassung zur innerstaatlichen Eichung. Die hierfür erforderliche Baumusterprüfung nach Modul B kann in der Arbeitsgruppe 3.32 der PTB durchgeführt werden.
Grundlage für die Prüfung sind die "Ermittelte Regeln und Erkenntnisse des Regelermittlungsausschusses nach § 46 des Mess- und Eichgesetzes" (Stand: 15. November 2021, Seite 1 und ab Seite 144 ff). Das Prüfprogramm hinsichtlich der Messrichtigkeit orientiert sich an der PTB-Anforderung
PTB-A13.6 sowie der Norm DIN 15212.
Für Ihren Antrag auf Konformitätsbewertung nach Modul B nutzen Sie bitte das Antragsformular. Wir empfehlen vor der Antragstellung mit uns ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Die Prüfung der Software ist Bestandteil des Konformitätsbewertungsverfahrens. Die Prüfung findet auf Basis des WELMEC Guide 7.2 statt. Die Prüfung wird von der Arbeitsgruppe
8.51 der PTB durchgeführt und von uns veranlasst. Mehr Informationen zur Dokumentation der Software können Sie diesem
Merkblatt entnehmen.
Weitere Informationen
Die Baumusterprüfung wird nach MessEV Modul B durchgeführt. Dazu sind noch entweder Modul D oder Modul F zu kombinieren (Modul G auch, aber unwahrscheinlich, da Einzelprüfung). Hier kann Sie die Konformitätsbewertungsstelle entsprechend beraten.
Die Kosten für Baumusterprüfungen können vorab nur schwer abgeschätzt werden. Sie werden nach der Besonderen Gebührenverordnung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt [PTBBGebV] erhoben und entsprechend dem Arbeitsaufwand berechnet, der für die Prüfungen, die Erarbeitung der Dokumente und die Dokumentation der Zulassung notwendig ist.
Dr. Jürgen Rauch
Tel.: 0531 592-3141
E-Mail: kundeninfo332(at)ptb.de