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Zündschutzart n

Zündschutzart n (Zone 2)

Bei der Zündschutzart "n", beruht die Funktionsweise auf der Annahme, dass sich das Betriebsmittel im Normalbetrieb wie ein Betriebsmittel der Zündschutzart "Erhöhte Sicherheit" verhält und keine Zündquellen durch heiße Oberflächen sowie elektrisch bzw. mechanisch erzeugte Funken enthält. Der Fehlerfall muss bei der Zündschutzart "n" jedoch nicht betrachtet werden. Ein Kriterium der Zone 2 ist, dass ein zündfähiges Gemisch nur äußerst selten und bei technischen Fehlern kurzzeitig vorhanden sein darf, und es ist "hinreichend unwahrscheinlich", dass gleichzeitig am betrachteten elektrischen Betriebsmittel auch ein Fehler auftritt.

Die die Zündschutzart nA betreffenden Teile der Norm EN 60079-15 wurden in die Norm EN 60079-7 ab der Ausgabe 2015 übernommen. Die Kennzeichnung lautet jetzt "ec".
Für die elektrische Maschine bedeutet dies, dass bei den Betriebsarten "S1" und "S2" (Dauerbetrieb und Kurzzeitbetrieb) der Anlauf und der Fehlerfall "blockierter Zustand" nicht betrachtet werden müssen. Für Betriebsmittel zum Einsatz in der Zone 2 (Kategorie 3 Gerät) kann der Hersteller eine EG-Konformitätserklärung in Eigenregie ausstellen. Betriebsmittel der Zündschutzart "ec" müssen der Norm EN 60079-7 genügen.

Erforderliche Prüfungen:

  • Mechanische Ausführung
  • Elektrisch-thermische Prüfung
Zündschutzart n
Prinzip der Zündschutzart n