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Erster Messvergleich auf dem Gebiet der Nahrungsmittelanalytik mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erfolgreich abgeschlossen.

01.11.2006

Im Rahmen der Einbindung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in das nationale metrologische Netzwerk wurde ein Vergleich auf dem Gebiet der Bestimmung von Chloramphenicol (CAP) in Lebensmitteln erfolgreich durchgeführt.

Chloramphenicol ist ein Breitbandantibiotikum, dessen Einsatz in der Nahrungsmittelproduktion in der EU seit 1994 verboten ist. Für den Vergleich wurden zwei verschiedene Proben verwendet. Dies war zum einen ein Schweinemuskelmaterial mit einem CAP-Gehalt von 0,3 ng/g. Dies entspricht der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungsgrenze der kontrollierenden Laboratorien (minimum required performance limit, MRPL). Als zweite Probe diente ein stark belastetes Material, ebenfalls Schweinemuskel, das bereits früher in einem internationalen Ringversuch untersucht worden war. Folgende Ergebnisse wurden erhalten: Initiates file downloadTabelle 1

Die angegebenen Intervalle sind erweiterte Messunsicherheiten U für 99 % Überdeckung.

Das EN- Kriterium für die Übereinstimmung der Ergebnisse im Rahmen der Messunsicherheiten ist mit 0,11 (Probe 1) und 0,35 (Probe 2) erfüllt.