Logo der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

Hochspannungsfachleute der PTB untersuchen Kenngrößen so genannter Elektroschockgeräte ("Taser")

30.12.2005

Für die derzeit stark in der öffentlichen Diskussion stehenden Elektroimpulsgeräte, die sogenannten Elektroschocker oder Elektroschockgeräte ("Taser"), gilt eine Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes bis zum 31. März 2006, die als Allgemeinverfügung erlassen worden ist. Niemand, der einen derartigen Gegenstand im Besitz hat, muss sich deswegen an das Bundeskriminalamt oder seine zuständige Waffenbehörde wenden. Die Beendigung der Übergangsregelung wird vom BKA vom Vorliegen geeigneter Prüfvorschriften in der Beschussgesetzverordnung und einem neu eingerichteten Zulassungsverfahren der PTB abhängig gemacht. Im Hochspannungslabor der PTB wurde eine geeignete Messeinrichtung entwickelt und erprobt, mit der die Impulsparameter bestimmt werden können. Die Weiterentwicklung der von der PTB erwarteten Regelgebung erfolgt in Zusammenarbeit zwischen Hochspannungsfachleuten und Waffenrecht-Experten der PTB abhängig von der Zuarbeit des Bundesinnenministeriums.