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Mitarbeit bei der Erarbeitung von Verwaltungsvorschriften für das gesetzliche Messwesen bei der Arbeitsgemeinschaft für Mess- und Eichwesen

05.12.2019

Eichungen und Rückführungen von Messgeräten, die für Eichtätigkeiten verwendet werden, werden im gesetzlichen Messwesen auf der Basis von Verfahrensanweisungen durchgeführt. Diese Anweisungen werden von der Arbeitsgemeinschaft für Mess- und Eichwesen (AGME) erstellt und für Eichämter und staatlich anerkannte Prüfstellen zur Verfügung gestellt. Übergeordnetes Ziel ist es, eine deutschlandweit einheitliche Vorgehensweise bei Eichvorgängen und bei der Marktüberwachung anwenden zu können.

 

Um eine richtige und vergleichbare Vorgehensweise zu erreichen, werden deutschlandweit momentan Prüfregeln der PTB verwendet. Für die Vorgehensweise bei Eichtätigkeiten und der Marktüberwachung ist die Eichdirektion im jeweiligen Bundesland verantwortlich.

In den bereits älteren PTB-Prüfregeln sind einige neuere Anwendungen noch nicht oder nur teilweise berücksichtigt und umgesetzt. Ein aktuelles Beispiel ist die Vorgehensweise der Eichung von Ladesäulen für die Elektromobilität. Neue Prüfanweisungen für diese eichrechtlich relevanten Aufgaben werden von der AGME erstellt und als „Gesetzliches Messwesen – Prüfanweisung“ (GM-P) bezeichnet.
Bei den folgenden Prüfanweisungen arbeitet der Fachbereich 2.3 „Elektrische Energiemesstechnik“ mit:

  • GM-P 6.2 „Prüfmittel für Messgeräte bei der Lieferung von Elektrizität“
    Anforderungen an Prüfräume, Prüfmittel, deren Rückführung und Verwendung werden in dieser Prüfanweisung beschrieben. Sie kann als Grundlage für das Ausstatten und Betreiben von Prüfräumen in staatlich anerkannten Prüfstellen herangezogen werden. Es sind u. a. Gültigkeitsregeln und zu beachtende Kalibrierintervalle aufgeführt.
  • GM-P 6.8 „Elektromobilität“
    Diese Prüfanweisung behandelt die Eichung und die Befundprüfung durch die Eichbehörde von Messgeräten und Zusatzeinrichtungen im Anwendungsbereich Elektromobilität (z.B. E-Ladesäulen) unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen.


Beide Prüfanweisungen sollen um die Jahreswende 2019/2020 fertiggestellt werden und dann der AGME vorgelegt werden. Sie werden nach Genehmigung auf der Homepage der DAM (Deutsche Akademie für Mess- und Eichwesen) unter „Sammlung der Rechtsgrundlagen für das Mess- und Eichrecht“ veröffentlicht.