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Listen der PTB-Prüfungen und Zulassungen gemäß §§ 7, 8 und 9 Beschussgesetz im Internet (1.3)

15.11.2005

Die Hersteller, Anwender und Vertreiber von Geräten, für deren Zulassung bzw. Prüfung gemäß den o.a. §§ die PTB zuständig ist, können die entsprechenden umfangreichen und laufend aktualisierten Listen inzwischen über das Internet abrufen. Die hohe Anzahl der Abrufe (monatlich mehr als 3000) dokumentiert den großen Bedarf.

Mit In-Kraft-Treten des Waffenneuregelungsgesetzes zum 1. April 2003 wurde der PTB der gesetzliche Auftrag übertragen, die in Deutschland neu durchgeführten Prüfungen der PTB und der Beschussämter für Schussapparate, Schreckschusswaffen, Umbauten zu Dekorationswaffen, Elektroimpulsgeräten, Reizstoffgeräten und nicht beschusspflichtigen Waffen gemäß der §§ 7 bis 9 Beschussgesetz (BeschG) in Listen zentral zu erfassen. Für diese Listen ist bei elektronischen oder schriftlichen Anfragen, falls mit Zeitaufwand verbunden auch kostenpflichtig, ein Einblick in die aktuellen Aufzeichnungen zu ermöglichen. Daraus folgte, dass in der ersten Phase der Umsetzung des neuen Beschussgesetzes eine Vielzahl von schriftlichen Anfragen aus der Gesellschaft in der PTB aufliefen. Um eine Reduzierung des Zeitaufwandes für die PTB-Mitarbeiter bei der Bearbeitung der Anfragen aus der Gesellschaft zu erreichen, wurden diese gesetzlich vorgeschriebenen Listen öffentlich zum Download im Internet der PTB frei zugänglich gemacht. Das folgende Balkendiagramm zeigt deutlich die wachsende Anzahl der Abrufe von diesen Listen in den vergangenen Monaten; aufgrund dieser Veränderung der Zugriffe auf die Internetseiten sind daraufhin die schriftlichen Anfragen - wie erhofft - stark zurückgegangen.

Anzahl der externen Abrufe der Internetseiten der "AG Dynamische Druckmessung"

Bild 1: Anzahl der externen Abrufe der Internetseiten der AG "Dynamische Druckmessung"

Ansprechpartner:

Ernst Franke, FB 1.3, AG 1.33, E-mail: ernst.franke@ptb.de