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Vollversammlung der Ständigen Internationalen Kommission für den Beschuss von Handfeuerwaffen (C.I.P.) in Abu Dhabi

07.03.2011

Im Rhythmus von zwei Jahren treffen sich die Vertreter der vierzehn Mitgliedsstaaten der C.I.P. zu einer mehrtägigen Vollversammlung. Darunter vertreten ist auch Deutschland als eines der zwölf europäischen Länder. Auf der Basis multilateraler Staatsverträge und Abkommen haben sich alle Unterzeichnerländer verpflichtet, ihre Prüfungen und Zulassungen von Handfeuerwaffen, Munition und treibladungsbetriebenen Werkzeugen nach den gemeinsam beschlossenen Regelungen der C.I.P. durchzuführen.

Die C.I.P. gibt die technischen und juristischen Richtlinien für die Herstellung, Prüfung und Zulassung sowie den Import und Export von Schusswaffen und Munition vor. Die Nationalstaaten setzen anschließend die Beschlüsse der C.I.P. pflichtgemäß in nationales Recht um. Somit werden Zulassungen, die in der Bundesrepublik Deutschland nach den vereinbarten Richtlinien der C.I.P. erfolgen, in allen anderen C.I.P.-Ländern anerkannt. Diese gegenseitige Anerkennung erfordert stets eine gute Vertrauensbasis der Mitglieder untereinander.

Feierliche Aufnahme des Emirats in die Gemeinschaft der C.I.P.

Bild 1: Feierliche Aufnahme des Emirats in die Gemeinschaft der C.I.P.

Erstmals wurde am 25. November 2010 die Plenarsitzung von einem arabischen Staat durchgeführt. Eine ungeschriebene Regel besagt, dass ein neuer Beitrittskandidat die Organisation der anstehenden Vollversammlung übernehmen muss. Das Emirat Abu Dhabi hat dem Zusammentreffen in vortrefflicher Weise einen Rahmen gegeben sowie die Aufnahmebedingungen gemäß den vorgeschriebenen Auflagen erfüllt und wurde offiziell in den Kreis der C.I.P. aufgenommen. Bei diesem Anlass wurde auch Herr R. J. Hancox, Beschussamtsleiter aus dem „Birmingham Gun Barrel Proof House”, zum neuen Präsidenten der C.I.P. gewählt.
Die PTB (AG1.33) arbeitet innerhalb der C.I.P. in verschiedenen „Working Groups” mit, um bei der Erstellung von Prüfprozeduren und Vorschriften zur Gasdruckmessung an Munition und den dazu erforderlichen Beschlüssen zu unterstützen. Mitglied der deutschen Delegation war erstmals Herr Dr. Schönekeß aus der Arbeitsgruppe „Dynamische Druckmessung” als Nachfolger des langjährigen, inzwischen in den Ruhestand getretenen PTB-Vertreters, Herrn Dipl.-Ing. E. Franke.
Thematisiert wurde auch die erfolgte Anerkennung der PTB durch die Europäische Kommission als „Benannte Stelle” für die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Diese Richtlinie schreibt für treibladungsbetriebene Bolzensetzgeräte der Kategorie A eine Zulassung mit CE- Kennzeichnung vor. Bis Ende 2010 war hier ausschließlich die C.I.P.-Zulassung maßgeblich; ab jetzt kann diese Zulassung von den Herstellern freiwillig angefragt werden, wobei die CE-Zulassung bindend ist. Neben der PTB ist noch das Beschussamt in St. Etienne/Frankreich europaweit für die Zertifizierung nach der Maschinenrichtlinie für treibladungsbetriebene Werkzeuge zuständig. Der Austausch dieser „Benannten Stellen” untereinander soll künftig weiter intensiviert werden.
Nach der Wahl des neuen Präsidenten der C.I.P. wird die nächste Vollversammlung im Jahr 2012 im Vereinigten Königreich abgehalten werden.

Ansprechpartner:

Holger Schönekeß, FB 1.3, AG 1.33, E-Mail: holger.schoenekess@ptb.de