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Softwaredownload in ein eichfähiges Kassensystem mit Standard-PC-Hardware

20.07.2004

Kürzlich konnte das erste Waagen-Kassensystem mit der Möglichkeit zum Software-Download nach der neuen europäischen Regelung (WELMEC 2.3, Anhang III, 2002) für eichpflichtige Anwendungen zertifiziert werden.

Betreiber von Waagen-Kassensystemen haben die unterschiedlichsten Anforderungen an die Software der einzusetzenden Systeme. Um flexibel auf die Kundenwünsche reagieren zu können, wird die Möglichkeit des Softwaredownloads für die Hersteller solcher Kombinationen immer bedeutender. Unter Softwaredownload versteht man, gemäß WELMEC 2.3, Anhang III (2002), die Möglichkeit von Softwareänderungen ohne das Verletzen einer eichtechnischen Sicherung. In diesem Sommer wurde der erste PTB-Prüfschein für ein downloadfähiges Kassensystem ausgestellt, welches auf der Hardware eines handelsüblichen Personal-Computer (PC) läuft, s. Bild 1. Dies ist durch die Neuentwicklung einer Zusatzhardware (Cryptbox) möglich, die einen Betrieb des Systems nur mit einer bestimmten, von der PTB zugelassenen Software ermöglicht. Diese neue Hardware, die in einer kleinen Box direkt in den Datenweg zwischen Waage und Kasse integriert ist, enthält u.a. ein Logbuch (Eventlogger), in dem jeder Ladevorgang einer neuen Software in den PC aufgezeichnet wird. Das geschieht dadurch, dass sich die neu zu ladende Software während des Installationsprozesses bei der Zusatzhardware "anmelden" muss. Nur wenn die Zusatzhardware, durch einen Prüfsummenvergleich, das Vorhandensein einer korrekten Prüfsumme der neuen Software ermittelt, wird die Kommunikation mit der Software aufgenommen und der Datenweg zwischen Waage und Kasse freigeschaltet. Erst dann kann die Waage Werte an die Kasse senden. Die Überprüfung der auf dem PC laufenden Kassensoftware geschieht aber nicht nur einmalig beim Laden bzw. Starten der Software, sondern auch zyklisch während des Betriebes. Stellt die Zusatzhardware eine Manipulation an der laufenden Kassensoftware fest, unterbricht sie sofort die Kommunikation zwischen den Komponenten. Durch diese Schutzfunktionen und den vorhandenen Eventlogger ist es für den Hersteller möglich, auf Kundenwünsche zu reagieren, seine Software weiterzuentwickeln und diese auch auf bereits eingesetzte Systeme zu übertragen, ohne dass ein Eichsiegel gebrochen wird. Der Eichbeamte kann bei der nächsten Überprüfung der Kasse anhand des Eventloggers alle durchgeführten Ladevorgänge nachvollziehen und mittels der dabei festgehaltenen Daten überprüfen, ob zu jedem Zeitpunkt eine zugelassene Software in Betrieb war. Das Brechen eines Eichsiegels ist erst dann notwendig, wenn der Eventlogger keinen Speicherplatz mehr besitzt, um weitere Ladevorgänge abzuspeichern. Nach dem Brechen des Eichsiegels ist ein Rücksetztaster erreichbar, der die bisher aufgezeichneten Daten löscht. Für einen weiteren Betrieb im eichpflichtigen Geschäftsverkehr ist dann eine Nacheichung durch einen Eichbeamten notwendig. Neben der erhöhten Flexibilität spricht somit auch das Einsparungspotential durch weniger häufige Nacheichungen für den Einsatz des Softwaredownloads.

Schema des ersten eichfähigen PC-Waagen-Kassensystems mit der Möglichkeit zum Fernladen eichpflichtiger Software

Bild 1: Schematische Darstellung des ersten eichfähigen PC-Waagen-Kassensystems mit der Möglichkeit zum Fernladen eichpflichtiger Software

Ansprechpartner:

M. Link, FB 1.1, AG 1.14, E-Mail: Marcus.Link@ptb.de