Baumusterprüfungen Schallkalibratoren
Schallkalibratoren, die zur Verwendung im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr oder im öffentlichen Interesse bestimmt sind, müssen die allgemeinen Anforderungen der Mess- und Eichverordnung (MessEV), Anlage 2, erfüllen. Für Schallkalibratoren dient die Norm DIN EN 60942:2018 als Grundlage, in der alle erforderlichen Spezifikationen, Fehlergrenzen und Prüfverfahren festgelegt sind. Zu den Aufgaben der AG 1.63 gehört es, im Rahmen eines Konformitätsbewertungsverfahrens nach Modul B (MessEV - Anlage 4) diese Prüfungen durchzuführen und zu bewerten.
- Schallkalibrator Auftragsformular Baumusterprüfung (42 kB)
- Zugelassene Schallkalibratoren (127 kB)
- Merkblatt für Hersteller zum Inverkehrbringen von Messgeräten nach dem Mess- und Eichgesetz (263 kB)
- OEM-Produktzertifizierung: Übereinstimmung einer Bauart (32 kB)
- OEM-Produktzertifizierung: Verwendung von Ergebnissen (31 kB)