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PTB-News 2.2017
02.05.2017

Seit Jahrzehnten prüft die PTB die Bauart von neuen „Blitzern“, Rotlichtüberwachungsanlagen und anderen Verkehrsmessgeräten, bevor sie eingesetzt werden dürfen.

So ist sichergestellt, dass z. B. niemand wegen einer falschen Messung zu Unrecht des Rasens beschuldigt wird. Wegen ihrer Kompetenz und ihrer Neutralität wird die PTB insbesondere von Gerichten gerne um Stellungnahmen gebeten, wenn z. B. ein Raser die gefahrene Geschwindigkeit mit Hinweis auf angebliche technische Unzulänglichkeiten des Messgerätes bestreitet. Um der Flut der mehreren hundert Anfragen im Jahr besser gerecht zu werden, hat die PTB eine spezielle Webseite eingerichtet, auf der sie Stellungnahmen zu häufiger auftretenden Fragen dauerhaft sammelt: Opens internal link in current windowhttp://www.ptb. de/geschwindigkeit_stellungnahmen. Den Erfolg dieser Maßnahme belegen dreistellige Zugriffszahlen pro Monat sowie die kürzlich erfolgte Anerkennung der dort abgelegten Dokumente als „Gutachten einer Behörde“, die in Gerichtsverfahren zu Verkehrsordnungswidrigkeiten verlesen werden dürfen, statt PTB-Mitarbeiter zur Hauptverhandlung zu laden (Urteil des OLG Frankfurt vom 26.08.2016, Nr. 2 Ss-OWi 589/16). (Robert Wynands, 0531 592-1300, Opens window for sending emailrobert.wynands(at)ptb.de)