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Neues Mess- und Eichgesetz

PTB-News 1.2015
09.04.2015

Seit dem 1. Januar 2015 müssen sich die Hersteller von Messgeräten umstellen. Es gilt das neue Mess- und Eichgesetz.

Anstelle der bisherigen Kombination aus innerstaatlicher Bauartzulassung und Ersteichung tritt die Konformitätsbewertung. Die PTB hat eine Konformitätsbewertungsstelle entsprechend dem neuen Mess- und Eichrecht eingerichtet. Sie bietet die Messgerätebewertung für national geregelte Messgeräte in Form verschiedener Module an, wie sie bereits zuvor für EU-weit gehandelte Geräte üblich war. Das Leistungsangebot der Konformitätsbewertungsstelle der PTB umfasst ca. 160 Arten von Messgeräten, Teilgeräten und Zusatzeinrichtungen, deren Verwendung in Deutschland unter den Schutz des Mess- und Eichgesetzes gestellt wurde.

Ansprechpartner:
Harry Stolz, Geschäftsstelle Konformitätsbewertung
(0531-592-8320, harry.stolz(at)ptb.de)