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Zertifizierungsstelle für Messgeräte eingerichtet

Die im Jahr 2004 veröffentlichte Europäische Messgeräterichtlinie (MID) wird erhebliche Änderungen im gesetzlichen Messwesen bringen. Zur Vorbereitung darauf hat in der PTB eine neue Zertifizierungsstelle ihre Arbeit aufgenommen.

Nach dem derzeitigen deutschen Eichrecht darf ein Hersteller ein eichpflichtiges Messgerät nur dann in den Verkehr bringen, wenn er für das Baumuster eine Zulassung erhalten hat und jedes einzelne Seriengerät geeicht ist. Wenn die MID in den nächsten zwei Jahren durch eine Novelle des Eichrechts in nationales Recht umgesetzt ist, hat der Hersteller die Wahl zwischen verschiedenen Konformitätsbewertungsverfahren. Die bisherige Rolle des Staates als Prüfer und Zertifizierer übernehmen dann Benannte Stellen. Diese werden für die Zertifizierung von Produkten, aber auch für die Anerkennung und Überwachung von Qualitätsmanagementsystemen tätig und für diese Aufgaben von den national zuständigen Ministerien benannt.

Die PTB bereitet sich darauf vor, als Benannte Stelle für die Konformitätsbewertung nach Modul B (Baumusterprüfung), Modul D (Anerkennung der Qualitätssicherung in der Fertigung) und Modul H1 (Entwurfsprüfung und Anerkennung der Qualitätssicherung in Entwicklung und Fertigung) für alle in der MID enthaltenen Messgerätearten tätig zu werden. Um den mit der Benennung der PTB verbundenen normativen Forderungen – insbesondere nach einer Trennung von Prüfung und Zertifizierung – gerecht zu werden, wurde eine zentrale Zertifizierungsstelle für Messgeräte eingerichtet. Die technischen Prüfungen werden weiterhin dezentral durchgeführt. Die Zertifizierung einschließlich Erteilung der Zulassung erfolgt durch unabhängige Zertifizierungsbeauftragte, die als fachkompetente und erfahrene Mitarbeiter temporär in der Zertifizierungsstelle tätig werden.

Seit Anfang des Jahres werden die Bauartzulassungen nach dem geltenden Eichrecht bereits von der Zertifizierungsstelle genehmigt. Sobald die neuen internen Prozesse routinemäßig verlaufen, werden die genannten Konformitätsbewertungsverfahren eingeführt, so dass die Hersteller frühzeitig die erforderlichen Zertifikate von der PTB erhalten können, um mit dem nationalen Inkrafttreten der MID neue Produkte in den Verkehr bringen zu können.

Ansprechpartner:

Arbeitsgruppe 9.22
Telefon: 0531-592-9220