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Neues Verfahren zur Erdgasabrechnung

Die Abrechnung von Erdgasen zwischen Versorgungsunternehmen und Verbrauchern erfolgt in Deutschland auf der Basis der gelieferten Energiemenge. Um nicht an jedem Verbrauchsort sämtliche die Energie bestimmenden Gasbeschaffenheitsdaten aufwändig messen zu müssen, werden auch in komplexen Gasversorgungsnetzen sogenannte Zustandsrekonstruktionssysteme eingesetzt. Dabei werden der Brennwert und weitere Gasbeschaffenheitsdaten nur an verhältnismäßig wenigen repräsentativen Stellen im Fernleitungsnetz gemessen. Daraus bestimmt ein in der Bauartzulassung erfasstes Programmsystem die Daten für die Verbrauchsorte.

Erdgasfernleitungsnetz in Deutschland (Bild: BGW)

Zustandsrekonstruktionssysteme kombinieren die von Messstationen ermittelten Werte von Volumenstrom, Normdichte, Druck, Temperatur und Brennwert mit detaillierten Angaben zur Netztopologie (Geometrie der Rohrleitungen, Ein- und Ausspeisestellen, Schieber, Ventile, Speicher, Verdichter usw.) in einem Programmsystem zur Ermittlung der verteilten Volumenströme. Damit können der Brennwert und weitere Gasbeschaffenheitsdaten für jeden Verbrauchsort zeitabhängig berechnet werden, so dass an den einzelnen Verbrauchsstellen lediglich noch die gelieferte Gasmenge gemessen werden muss.

Die Richtigkeit der für einen Verbrauchsort relevanten Daten wurde bisher durch zugelassene Messgeräte und nicht eichpflichtige Zusatzeinrichtungen gewährleistet, wobei letztere einschließlich des Programmsystems durch die Eichbehörden überwacht wurden. Insbesondere die hierbei erkannte begrenzte Prüfbarkeit der komplexen Systeme wurde nunmehr durch Festlegung harmonisierter Anforderungen an Konstruktion und Betrieb der Systeme erheblich verbessert. Diese werden damit als komplexe Messeinrichtungen einschließlich Hard- und Software behandelt und können einer Bauartzulassung unterworfen werden. Wesentliche Anforderungen betreffen die Software, die Datenübertragung und -speicherung sowie die Prüfung durch Probenahmen an wechselnden Orten, um die richtige Funktion des gesamten Systems durch den Vergleich gemessener und berechneter Werte beurteilen zu können. Die harmonisierten Anforderungen und Regeln dienen den Gasversorgungsunternehmen für Planung, Erstellung und Betrieb der Zustandsrekonstruktionssysteme sowie den Eichbehörden für einen einheitlichen Vollzug zum Schutz der Verbraucher.

Ansprechpartner:

Arbeitsgruppe 1.44
Telefon: 0531-592-3310