Helmut Többen
Bei der klassischen, traditionellen Verbrauchsmengenmessung und -abrechnung wurden über viele Jahre die Verbraucher im Bereich Haushalt, Gewerbe und Leichtindustrie von ihrem Versorger mit Strom, Wasser, Gas und / oder Wärme versorgt, und einmal im Jahr wurden die Zählerstände der Messgeräte abgelesen oder nach Aufforderung per Postkarte dem Versorger die Zählerstände mitgeteilt. Nach Zusendung und Bezahlung der Jahresabrechnung war die vertragliche Liefervereinbarung zwischen dem Versorger und den Verbrauchern für das jeweilige Jahr erfolgreich zum Abschluss gebracht. Auch im Zeitalter der Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes hat sich an diesen Abläufen und Zeiträumen wenig geändert. Die Umsetzung des Eichrechts stellt bei dieser Geschäftsbeziehung die korrekte und zuverlässige Erfassung der Messwerte und die Überprüfbarkeit / Nachvollziehbarkeit der Abrechnungen sicher.