Unterstützung bei der Entwicklung neuer Vorgaben für Geldspielgeräte
Das für die Spielverordnung zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat im Jahre 2013 einen Novellierungsentwurf für die Spielverordnung vorgelegt, indem erhebliche Verbesserungen des Spielerschutzes angestrebt sind. Um den Vollzug der Bauartzulassung, d.h. insbesondere die Prüfbarkeit der neuen Anforderungen, zu gewährleisten, ist der für die Zulassung der Geldspielgeräte zuständige Fachbereich 8.5 der PTB beratend hinzugezogen worden.
Im Zuge der Beratung sind insbesondere Vorschläge unterbreitet worden, wie periodische Spielpause mit Rückversetzung des Spielgerätes in den Anfangszustand, eine Sicherung von Daten, die vom Spielgerät erzeugt und für steuerliche Erhebungen verwendet werden, und wie der Umgang mit Spielerkarten umgesetzt werden kann.
Ansprechpartner: D. Richter, FB 8.5; F. Thiel, FB 8.5; R. Kuschfeldt, FB 8.5