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Überarbeitung des WELMEC Leitfadens 2.4 für Wägezellen

23.10.2013

Vertreter der Waagenindustrie, von Produzenten von Wägezellen und der PTB diskutierten im Juni 2013 Vorschläge zur Anpassung des WELMEC Leitfadens 2.4 „Wägezellen“ an das im WELMEC Leitfaden 8.8 beschriebene „Modulare Konzept“.

Vertreter der Waagenindustrie, von Produzenten von Wägezellen und der PTB diskutieren im Juni 2013 Vorschläge zur Anpassung des WELMEC Leitfadens 2.4 „Wägezellen“ an das im WELMEC Leitfaden 8.8 beschriebene „Modulare Konzept“.

Etwa 20 Vertreter des VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau)  diskutierten im Juni 2013 mit PTB-Vertretern einen Vorschlag zur Überarbeitung des WELMEC Leitfadens 2.4. Dieser Leitfaden enthält Anforderungen zur Prüfung von Wägezellen im Rahmen des gesetzlichen Messwesens. WELMEC ist die europäische Organisation auf dem Gebiet des gesetzlichen Messwesens, der die Metrologiebehörden der Staaten der Europäischen Union (EU) angehören (Opens external link in new windowwww.welmec.org). Auftrag der WELMEC ist es unter anderem, Hilfe bei der Umsetzung der Messgeräterichtlinie (MID [1]) und der Richtlinie für nichtselbsttätige Waagen (NAWID [2]) der EU zu leisten, die das Inverkehrbringen der genannten Geräte auf dem Gebiet der Europäischen Union regeln. Zu diesem Zweck werden in den Arbeitsgruppen der WELMEC Leitfäden erarbeitet, die eine harmonisierte Umsetzung der Richtlinien in der ganzen EU ermöglichen.

Das Ziel der Überarbeitung des WELMEC-Leitfadens 2.4 „Wägezellen“ ist die Umsetzung des WELMEC-Leitfadens 8.8 „Freiwilliges System zur modularen Bewertung von Messgeräten“. Dieser Leitfaden konkretisiert das bereits in der Vergangenheit für nichtselbsttätige Waagen erfolgreich praktizierte „Modulare Konzept“ unter Berücksichtigung des New Legislative Frameworks (NLF [3]) und der daraus resultierenden Pflichten und Verantwortlichkeiten der bei der Konformitätsbewertung involvierten Benannten Stellen (für die Module B, D und F nach MID/NAWID) sowie der Hersteller von Waagen und Produzenten von Waagenmodulen.

Bereits im Jahr 2011 wurde in der WELMEC Arbeitsguppe 2 „Weighing instruments“ entschieden, die Umsetzung des WELMEC-Leitfadens 8.8 für die Waagen betreffenden Leitfäden der WELMEC in einem zweistufigen Verfahren durchzuführen. In einem ersten Schritt sind die technischen Anforderungen und Bewertungskriterien und die im Zertifikat erforderlichen Informationen der jeweiligen Module festzugelegen, sowie Bedingungen für die Revision sogenannter Baueinheiten- und Bewertungszertifikate zu formulieren. In einem zweiten, nachgeordneten Schritt werden die durch das modulare Konzept geänderten Aufgaben und Verantwortlichkeiten der an der Konformitätsbewertung beteiligten „Parteien“ in den Fokus gestellt.

Im Rahmen der Diskussion wurden die unterschiedlichen Sichtweisen der Waagenhersteller, der Produzenten von Wägezellen als auch der PTB als Benannter Stelle nach Modul B der MID/NAWID deutlich. Dies betraf sowohl konkrete messtechnische Aspekte als auch die grundsätzliche Herangehensweise an die Überarbeitung des Leitfadens. In der Diskussion herrschte Einigkeit darüber, dass der von der WELMEC Arbeitsgruppe 2 unterbreitete Vorschlag in der vorliegenden Form nicht akzeptabel ist. Sowohl die PTB-Vertreter als auch die Vertreter des europäischen Waagenverbandes in der WELMEC-Arbeitsgruppe 2 werden auf eine entsprechende Weiterentwicklung des Vorschlags hinwirken.

Literatur:

[1] Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Messgeräte; Amtsblatt der Europäischen Union, L 135/1 vom 30.4.2004

[2] Richtlinie 2009/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über nichtselbsttätige Waagen; Amtsblatt der Europäischen Union, L122/6 vom 16.5.2009

[3] Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93/465/EWG des Rates; Amtsblatt der Europäischen Union, L218/82 vom 13.8.2008

Ansprechpartner:

Oliver Mack, FB 1.1, AG 1.12, E-Mail: oliver.mack@ptb.de