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Neuartige Bewertung von Messgeräten: Die PTB bleibt ein verlässlicher Partner

Das Mess- und Eichgesetz bringt ab 2015 für die Hersteller von Messgeräten mehr Verantwortung mit sich - alle Informationen über Neuerungen gibt es am 7. Oktober in der PTB

20.08.2014

Am 1. Januar 2015 müssen sich die Hersteller von Messgeräten umstellen. Ab dann gilt das neue Mess- und Eichgesetz, und anstelle der bisherigen Kombination aus Bauartzulassung und Ersteichung tritt die Konformitätsbewertung. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) hat sich darauf vorbereitet und eine Konformitätsbewertungsstelle eingerichtet. Sie bietet die Messgerätebewertung für national geregelte Messgeräte in Form verschiedener Module an, wie sie bereits für EU-weit gehandelte Geräte üblich ist. Pünktlich zum Jahresanfang werden Messgerätehersteller also auf die bewährten Leistungen der PTB zurückgreifen können. Besonderer Service der PTB: Am 7. Oktober bietet sie eine Informationsveranstaltung an, bei der sich Messgerätehersteller sowohl über die Rechte und Pflichten informieren können, die sich aus der neuen Regelung ergeben, als auch über Service und Hilfestellungen aus der PTB.

Dr. Roman Schwartz (PTB, rechts) übergibt Dr. Norbert Schultes vom BMWi eine umfangreiche Datensammlung über Aufgaben und Kompetenzen der neu eingerichteten Konformitätsbewertungsstelle. (Foto: PTB)

Eine Konformitätsbewertung, die in Form verschiedener Module angeboten wird, ermöglicht, ein Messgerät ohne weitere amtliche Prüfung innerhalb Deutschlands auf den Markt zu bringen und in Betrieb zu nehmen. Mit diesem Vorteil geht aber auch eine erhöhte Verantwortung einher: Hersteller müssen zukünftig selbst entscheiden, welche Module sie nutzen wollen. Bei geringen Stückzahlen bietet sich beispielsweise eine Kombination aus Modul B (Bauartprüfung) und Modul F (Einzelproduktprüfung) an. Bei Messgeräten, die in hohen Stückzahlen gefertigt werden, wäre eine Kombination aus Modul B und Modul D besser geeignet. Dabei wird die Qualitätssicherung während der Produktion direkt beim Hersteller überprüft, damit jedes einzelne Gerät den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Das Leistungsangebot der Konformitätsbewertungsstelle der PTB umfasst ca. 160 Arten von Messgeräten, Teilgeräten und Zusatzeinrichtungen, deren Verwendung in Deutschland unter den Schutz des Mess- und Eichgesetzes gestellt wurde. Damit die PTB als Konformitätsbewertungsstelle für innerstaatlich geregelte Messgeräte tätig werden kann, muss sie den Umfang der angestrebten Tätigkeiten dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mitteilen und gleichzeitig Kompetenznachweise vorlegen. Dr. Roman Schwartz, Vizepräsident der PTB und Leiter der neu eingerichteten Konformitätsbewertungsstelle, konnte dem BMWi bereits eine entsprechende, umfangreiche Dokumentensammlung übergeben, die neben Auszügen aus dem Qualitätsmanagementhandbuch auch Nachweise über erfolgreich durchgeführte Begutachtungen externer, internationaler Metrologieexperten enthält.

Ansprechpartner

Dr. Harry Stolz, Geschäftsstelle Konformitätsbewertung,
Telefon: (0531) 592-8320,
E-Mail: harry.stolz@ptb.de

Informationsveranstaltung in der PTB

"Neuregelung des gesetzlichen Messwesens"

Dienstag, 7. Oktober 2014
Ort: PTB Braunschweig, Hörsaal/Seminarzentrum
Zeit: 9 Uhr bis 12 Uhr / Wiederholung: 14 Uhr bis 17 Uhr
Ansprechpartner: Dr. Sascha Mäuselein (Q.31), Cornelia Baeker (Q.31)
Telefon: +49(0)531 592-8310, +49(0)531 592--8311

 

Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich.
Anmeldung: https://www.ptb.de/cms/index.php?id=info-mess-ev
Anmeldeschluss ist der 12.9.