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Zu schnell gefahren, zu schnell geurteilt?

PTB bezieht Stellung zu einem Urteil des Amtsgerichts Aachen

22.08.2013

170 Euro Bußgeld und ein einmonatiges Fahrverbot drohten einer Autofahrerin, die beim zu schnellen Fahren von einem Geschwindigkeitsmessgerät geblitzt wurde. Das Gerät, ein Poliscan Speed, war zuvor von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) geprüft und zugelassen worden. Doch die Frau erhob Einspruch und das Amtsgericht Aachen urteilte zugunsten der Autofahrerin. In der Urteilsbegründung zog es nicht nur die Verlässlichkeit aller Geschwindigkeitsmessgeräte aus dieser Bau-Serie pauschal in Zweifel, sondern auch die Zulassungstätigkeit der PTB. Ein Vorwurf, der aus Sicht der PTB, Deutschlands oberster Behörde in Fragen des richtigen Messens, jeglicher Grundlage entbehrt. Eine detaillierte Stellungnahme zum Urteil des Amtsgerichts Aachen finden Sie auf den Internetseiten des zuständigen PTB-Fachbereichs.

Wenn es am Straßenrand blitzt, hat das meist unangenehme Folgen. Es droht nicht nur eine Geldbuße, sondern möglicherweise auch der Entzug des Führerscheins. So mancher bemüht dann ein Gericht, um die Verlässlichkeit des „Blitzgerätes“ in Frage zu stellen. Für dessen korrekte Funktionsweise ist die Physikalisch-Technische Bundesanstalt zuständig. Sie prüft im Rahmen einer sogenannten Baumusterprüfung einen Prototyp, bevor die Serie eines Geschwindigkeitsmessgeräts gebaut werden darf. Während des laufenden Betriebes kontrollieren dann Eichämter oder staatlich anerkannte Prüfstellen regelmäßig jedes Serien-Gerät, ob es verlässlich arbeitet. Besteht dennoch der Verdacht, dass ein Messgerät nicht korrekt misst, lässt sich das jederzeit mittels einer sogenannten Befundprüfung untersuchen.

Für die PTB ist es nicht nachvollziehbar, dass das Gericht sowohl die Verlässlichkeit des Verkehrsmessgerätes als auch die PTB-Prüfung anzweifelt, ohne eine Befundprüfung zu fordern oder die PTB selbst hinzuzuziehen. Dabei leistet die Behörde seit Jahrzehnten Hilfe und Unterstützung bei gerichtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsmessgeräten für den Straßenverkehr und beantwortet jährlich bis zu 400 Anfragen von Gerichten, Sachverständigen, Gutachtern und ratsuchenden Bürgern.

Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)

In der PTB kommt die Zeit aus Atomuhren, erstrecken sich Längen bis weit hinab in die Nanowelt, forschen die Wissenschaftler an grundlegenden Fragen zu den physikalischen Einheiten, und die Mitarbeiter in den Laboratorien kalibrieren Messgeräte für höchste Genauigkeitsansprüche. Damit gehört die Physikalisch-Technische Bundesanstalt zu den ersten Adressen in der internationalen Welt der Metrologie. Als das nationale Metrologieinstitut Deutschlands ist die PTB oberste Instanz bei allen Fragen des richtigen und zuverlässigen Messens. Sie ist technische Oberbehörde des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und beschäftigt an den beiden Standorten Braunschweig und Berlin insgesamt rund 1800 Mitarbeiter.

Ansprechpartner

Dr. Frank Märtens, PTB-Arbeitsgruppe 1.31 Geschwindigkeitsmessgeräte,
Tel. (0531) 592-1633, E-Mail: frank.maertens@ptb.de