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Vollversammlung für das Eichwesen 2012

20.08.2013

I Allgemeiner Teil

Der Vizepräsident der PTB, Prof. Dr. Peters, eröffnete die 144. Vollversammlung für das Eichwesen (VV) am 28. November 2012 und moderierte die allgemeine Vortragsveranstaltung.

In seinem Vortrag "Auf dem Weg zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens" berichtete Herr Dr. Leffler (BMWi) über den Stand der Arbeiten zur Neureglung des gesetzlichen Messwesens. Herr Dr. Többen (PTB) gab in seinem Vortrag "Smart Metering aus eichrechtlicher Sicht" einen Überblick über den derzeitigen Diskussionsstand zu Smart Metering Messgeräten im Spannungsfeld zwischen Energiewirtschaftsgesetz und dem Mess- und Eichrecht. In einem weiteren Vortrag "Aktuelles aus der OIML" informierte Herr Dr. Schwartz (PTB) über die aktuellen Themen und Schwerpunkte der Arbeiten in der OIML. Herr Dr. Petit (ED NW) stellte in seinem Vortrag "Marktüberwachung in Europa: Aktuelle Entwicklungen" die Änderungen des Schutzklauselverfahrens durch aktuelle Änderungen in der europäischen Rechtsetzung dar, die sich aus der Anpassung der MID und NAWID im Rahmen des "Omnibusverfahrens" ergeben. Die Präsentationen sind über www.ptb.de - "Publikationen" - "Publikationen des gesetzlichen Messwesens" abrufbar.


II Arbeitssitzung

Den Vorsitz der Arbeitssitzung führte Herr Prof. Dr. Peters. Letztmalig nahm Herr Göbel, Leiter der Hessischen Eichdirektion, an der VV teil. Herr Prof. Dr. Peters verabschiedete ihn unter Würdigung seiner konstruktiven Mitarbeit. Im Bereich des gesetzlichen Messwesens gab es innerhalb der PTB folgende Personaländerungen: Mit der Leitung der Abteilung Q "Wissenschaftlich-technische Querschnittsaufgaben" wurde Herr Dr. Ulbig beauftragt. Frau Dr. Knopf übernahm die Leitung des Fachbereichs 1.1 "Masse", Herr Dr. Ratschko die Leitung des Fachbereichs Q.3 "Gesetzliches Messwesen und Technologietransfer" und Herr Dr. Mäuselein die Leitung der Arbeitsgruppe Q.31 "Gesetzliches Messwesen".

Nach Annahme der Tagesordnung wurden die Tätigkeitsberichte der Vollversammlungs-Arbeitsausschüsse (VV-AA) "Wasserzähler", "Wärmezähler", "Gasmessung", "Elektrizitätsmessung", "Volumenmessanlagen", "Lagerbehälter und deren Messgeräte", "Waagen und Gewichtstücke", "Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen / Rotlichtüberwachungsanlagen", "Getreideanalytik", "Abgasmessgeräte", "Software" und "Druck" zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Name des VV-AA "Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen / Rotlichtüberwachungsanlagen" ändert sich in VV-AA "Geschwindigkeitsmessgeräte". Alle VV-AA arbeiten gemäß Aufgabenstellung und Zielsetzung weiter.

Die VV stimmte der Neufassung der Technischen Richtlinien TR-K 8 "Auswahl und Einbau von Temperaturfühlern für Messgeräte thermischer Energie (Wärme- und Kältezähler)" und TR-K 9 "Inbetriebnahme von Wärme- und Kältezählern" zu. Damit werden die Technischen Richtlinien TR-K 8 "Richtlinie zu Auswahl und Einbau von Temperaturfühlern von Wärme- und Kältezählern in Verwendung der Haustechnik mit der oberen Mediumtemperatur von 130 °C", Ausgabe 11/2011 und TR-K 9 "Inbetriebnahme von Wärme- und Kältezählern", Ausgabe 11/2011 zurückgezogen. Ebenfalls angenommen wurden die neu erstellten Technischen Richtlinien TR-G 16 "Eichung von Gasbeschaffenheitsmessgeräten" und TR-G 17 "Qualifikationsverfahren zur Stichprobenprüfung von Haushaltsgaszählern".

Die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N-4400 (Metering Code) wurde durch Beschluss der VV in die Liste der anerkannten Regeln der Technik nach der Eichordnung aufgenommen.

Die vorgestellten Prüfanweisungen GM-P 9 NSW "Gesetzliches Messwesen - Prüfanweisung für nichtselbsttätige Waagen" und GM-P 18.8 "Gesetzliches Messwesen - Prüfanweisung für Reifendruckmessgeräte" wurden von der VV bestätigt.

Die VV unterstützte einen Vorschlag, der vorsieht die Verkehrsfehlergrenze für Haushalts-Balgengaszähler mit einem maximalen Messbereich von Qmax ≤ 10 m³/h im unteren Durchflussbereich (Qmin bis ≤ 0,1 Qmax) auf das Dreifache der Eichfehlergrenze zu erweitern. Ferner unterstützte sie die Empfehlung, die Eichgültigkeitsdauer bei Wirkdruckgaszählern ohne Filter auf vier Jahre zu verlängern, sofern die Blenden von einer Eichbehörde oder einer staatlich anerkannten Prüfstelle auf Beschädigung oder Verschmutzung überprüft werden und die Eichgültigkeitsdauer bei Reihenschaltung von Ultraschall-Gaszählern mit unterschiedlichen Reaktionen auf das Strömungsverhalten nicht zu befristen. Eine Erweiterung des Stichprobenverfahrens zur Verlängerung der Eichgültigkeitsdauer für Balgengaszähler auf andere Arten von Haushaltsgaszählern wurde ebenfalls von der VV befürwortet. Die VV empfahl dem BMWi diese Punkte bei der nächsten Anpassung der Rechtsverordnung für das gesetzliche Messwesen zu berücksichtigen.

Die VV stimmte der Auffassung zu, dass Komponenten im Bereich der Geschwindigkeitsmessgeräte, die einzeln geprüft werden, jeweils mit einem eigenen Hauptstempel gekennzeichnet werden. Sowohl die Kernkomponente als auch die anderen Komponenten mit Hauptstempel erhalten einen Eichschein. Die Regelungen zu den Hauptstempeln werden in den jeweiligen Zulassungen beschrieben.

Die nächste VV wird am 27. November 2013 in Braunschweig stattfinden.