Meßgeräte für den Kohlenstoffdioxidanteil in Brenngasen dienen in Verbindung mit Mengenumwertern zur Bestimmung der Kompressibilitätszahl von Brenngasen nach PTB-anerkannten Verfahren.
Mit der vorgesehenen Ergänzung der Anlage 7 zur Eichordnung werden die Kohlenstoffdioxid-Meßgeräte, die fest an Mengenumwerter angeschlossen werden („on line“), bauartzulassungs- und eichpflichtig. Davon betroffen...
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