- Verantwortung für die korrekte Umsetzung der Prüfungsunterlagen (Beschreibung des Prüfgegenstandes für die Baumusterprüfung bei einer benannten Stelle) in Fertigungsunterlagen insbesondere unter Berücksichtigung sämtlicher ex-relevanter Aspekte sowie eventueller zusätzlicher Auflagen der für die Baumusterprüfung verantwortlichen Benannten Stelle.
- Verantwortung für die Umsetzung der Anforderungen der jeweiligen Ex-Normen und Vorgaben der benannten Stelle.
Beispiele:
- Sicherstellung geforderter Stückprüfungen
- Festlegung von Prüfumfängen
- Überprüfung der Eignung relevanter Prüfmittel und Verfahren
- Beurteilung und Freigabe der "Gleichwertigkeit" ex-relevanter Bauteile
- Erstellung bzw. Freigabe von Prüf- und Verfahrensanweisungen mit Ex-Relevanz
- Einspruchsrecht gegen die Auslieferung fehlerhafter Ex-Produkte
- Einbeziehung in die Lieferantenbewertung und die Vertragsprüfung bei Ex-Relevanz.
- Die Bescheinigungsunterlagen müssen auf dem aktuellen Stand gehalten werden und für bevollmächtigtes Personal zugänglich gemacht werden.
- Einbeziehung in die Schulung der Mitarbeiter aus der Fertigung von Ex-Geräten.
