Logo der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
DKD

Rückübertragung der Urheber- und Nutzungsrechte an den DAkkS-DKD-Richtlinien und DAkkS-DKD-Leitfäden an die PTB

16.07.2018

Gemäß dem überarbeiteten Konzept der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) zu ihrem Regelwerk für die Akkreditierung wird sie zukünftig sämtliche Regeln, die lediglich den Stand der Technik (Level 4 und 5) beschreiben, nicht mehr als eigene Regeln vorhalten und veröffentlichen.

Im Zuge dessen haben die DAkkS und die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) eine Vereinbarung geschlossen, auf deren Grundlage sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an DAkkS-DKD-Richtlinien und DAkkS-DKD-Leitfäden wieder zurück an den Deutschen Kalibrierdienst (DKD) übertragen werden. Die Dokumente werden zukünftig im DKD inhaltlich überarbeitet und aktualisiert, von diesem herausgegeben und auf seiner Homepage veröffentlicht.

Zum Hintergrund: Am 3. Mai 2011 wurde bei der PTB ein Gremium zur Erarbeitung von messtechnischen Grundlagen für Kalibrierungen eingesetzt, in dem die PTB und akkreditierte Kalibrierlaboratorien eng zusammenarbeiten. Dieses Gremium trägt die Bezeichnung "Deutscher Kalibrierdienst (DKD)" und steht unter der Leitung der PTB. Der DKD ist keine Akkreditierungsstelle. Die wesentlichen Ziele des DKD sind die Förderung des Kalibrierwesens im Sinne der Weitergabe der Einheit und die Erarbeitung von Kalibrierrichtlinien und Leitfäden, die den Stand der Technik darstellen und als Grundlage für Akkreditierungsverfahren dienen können.

Der DKD wird die oben genannten Dokumente mit einem veränderten Layout, jedoch inhaltlich unverändert ab dem 01.09.2018 wieder als DKD-Richtlinien und DKD-Leitfäden veröffent­lichen. Dabei wird der DKD in geeigneter Weise darauf hinweisen, dass diese Dokumente inhaltsgleich mit den bisherigen DAkkS-DKD-Richtlinien beziehungsweise mit den DAkkS-DKD-Leitfäden sind.

Wenn der DKD mit Hilfe seiner Fachausschüsse die oben genannten Dokumente nach dem 01.09.2018 inhaltlich überarbeitet und anschließend in einer veränderten Fassung veröffent­licht, wird er die bis dahin gültige Fassung nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren zurück­ziehen. Bis dahin werden die veralteten Versionen als solche gekennzeichnet auf der DKD-Homepage veröffentlicht.

In diesem Fall wird die DAkkS die betroffenen Versionen der DAkkS-DKD-Richtlinien und DAkkS-DKD-Leitfäden ebenfalls nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren, spätestens aber bis zum 01.01.2021, zurückziehen.

Zu beachten ist, dass die sogenannten DAkkS-DKD-Schriften und DAkkS-DKD-Merkblätter von der Rücküber­tragung an den DKD nicht berührt sind. Sie unterliegen auch weiterhin der inhaltlichen Überarbeitung und Herausgabe in Verantwortung der DAkkS.

Konsequenzen für akkreditierte Kalibrierlaboratorien, in deren Anlagen zu ihren Akkreditierungsurkunden die oben genannten DAkkS-DKD-Richtlinien aufgeführt sind:

Da die DAkkS-DKD-Richtlinien mit einem veränderten Layout, jedoch inhaltlich unverändert veröffentlicht werden, bedarf es keiner spezifischen Anträge an die DAkkS, die ausschließlich die Umstellung auf die zukünftige Form der Veröffentlichung der Kalibrierrichtlinien zum Gegenstand haben.

Die Umstellung der Darstellung in den gültigen Akkreditierungsurkunden erfolgt anlässlich erforderlicher Aktualisierungen der Urkundenanlagen im Rahmen von Reakkreditierungen sowie von Erweiterungen oder Änderungen des Akkreditierungsumfangs. Da im Zuge der Umstellungsfrist sämtlicher Akkreditierungen der Kalibierlaboratorien auf die neue Revision DIN EN ISO/IEC 17025: 2018 bis November 2020 alle Akkreditierungsurkunden durch die DAkkS neu ausgestellt werden müssen, ist sichergestellt, dass ab 01.01.2021 die Veröffent­lichung des "alten DAkkS-DKD-Regelwerkes" nicht mehr erforderlich ist.