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Skala eines Messgeräts

Ausschuss der Konformitätsbewertungsstellen

nach § 19 (5) des Mess- und Eichgesetzes

Aufgaben

Der Ausschuss der Konformitätsbewertungsstellen (AdKBS) nach Mess- und Eichgesetz § 19 (5) dient der Vereinheitlichung der Konformitätsbewertungspraxis und der fachlichen Fortbildung der anerkannten Konformitätsbewertungsstellen (Stellen). Die Stellen haben die Pflicht in dem Ausschuss mitzuwirken. Durch die Mitwirkung aller Stellen soll eine Angleichung der Bewertungspraxis der verschiedenen Konformitäts­bewertungsstellen erreicht und ein Informations- und Wissensaustausch der Stellen gewährleistet werden.

Der Ausschuss der Konformitätsbewertungsstellen ist unter der Leitung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt eingerichtet, die den Vorsitz und die Geschäftsstelle führt.

Rechtliche Grundlage

§ 19 (5) MessEG:

"Die anerkannte Konformitätsbewertungsstelle hat in einem Ausschuss der Konformitätsbewertungsstellen mitzuwirken, der der Vereinheitlichung der Konformitätsbewertungspraxis und der fachlichen Fortbildung der Stellen dient. Der Ausschuss wird unter der Leitung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt gebildet."