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ZIM-Antragstellung seit dem 15.05.2015 möglich

Anträge auf Förderung nach der neuen ZIM-Richtlinie können seit dem 15. Mai 2015 fortlaufend gestellt werden.

02.06.2015

Am 15. April 2015 hat das BMWi den endgültigen Text der neuen Richtlinie für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) auf www.zim-bmwi.de veröffentlicht. Die Richtlinie ist damit bereits formell in Kraft getreten; neue Anträge können ab dem 15. Mai 2015 gestellt werden, da dies eng an die aktuell laufende Projektträgerausschreibung gekoppelt ist. Mit der neuen ZIM-Richtlinie bleiben die grundsätzliche Ausrichtung und die strukturellen Stärken des Programms erhalten. Gleichzeitig optimiert sie das ZIM mit zielgerichteten Neuerungen, etwa der Ausdehnung auf Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten, der Verdopplung des Zuschlags für Auslandskooperationen und der Erhöhung der förderfähigen Kosten.

Die neue ZIM-Richtlinie 2015 finden Sie hier.