Das technologie- und branchenoffene Zentrale Innovationsprogramm Mitelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) wird in bewährter Weise durch die Neufassung der ZIM-Richtlinie fortgeführt. Mit der neuen Richtlinie wurde das ZIM an zahlreichen stellen optimiert und die Förderungsbedingungen 2020 verbessert – innovative Mittelständler werden zukünftig noch besser und passgenauer unterstützt. Junge und Kleinstunternehmen sowie Erstinnovatoren erhalten bessere Unterstützungsmöglichkeiten, auf ihren Weg hin zu anspruchsvollen Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Kleine Unternehmen profitieren zudem künftig von erhöhten Fördersätzen. Auch im Kontext der Transferinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie werden zudem der national und internationale Wissenstransfer sowie der Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis intensiviert.
Zugelassen sind alle Technologiegebiete und Branchen, die Antragstellung ist dabei laufend möglich. Der zügige Transfer der Forschungsergebnisse in den markt wird durch die neue Ausgestaltung der Leistungen zur Markteinführung noch besser unterstützt. Die neue Richtlinie eröffnet en potenziellen Antragstellern zudem die Möglichkeit, mit Hilfe von Durchführbarkeitsstudien ihre Forschungsergebnisse und Entwicklungsideen zunächst vertieft zu beleuchten.
Weitere Informationen und Antragsformulare für die weiter verbesserte ZIM-Förderung finden Sie unter www.zim.de
Das ZIM bleibt auch in Zeiten von Corona auf die Bedürfnisse des innovativen Mittelstandes fokussiert, zur Unterstützung der Liquidität der Zuwendungsempfänger ein verkürzter Abrechnungszeitraum ermöglicht. Wichtige Förderthemen im Kontext der Coronakrise sind in einer spezifischen FAQ-Liste verfügbar.
Publikationen:
ZIM-richtlinie 2020/2021