Diesel-Kfz müssen spätestens ab dem 1. Juli 2023 im Rahmen ihrer nächsten Abgasuntersuchung (AU) nachweisen, dass sie weniger als 250 000 Partikel pro Kubikzentimeter Abgas ausstoßen. Um diesen Grenzwert verlässlich zu messen, werden Partikelzähler benötigt, die für diese spezielle Messung ausgelegt sind. Ihr Messbereich muss zur Partikelgröße, zur Partikelkonzentration und zu den Eigenschaften...
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